Am Arbeitsplatz private Dokumente drucken: Ist das eigentlich erlaubt?

Zwar leben wir in Zeiten, in denen alles immer digitaler wird und trotzdem: Manche Dokumente muss man immer noch ausdrucken. Doch was ist, wenn ich keinen eigenen Drucker zu Hause habe. Darf man dann die Geräte am Arbeitsplatz für private Unterlagen nutzen?
Der Weg zum Copyshop war zu weit, und einen eigenen Drucker hat nicht jeder zu Hause. Also nur schnell am Drucker auf der Arbeit das Bahnticket, die Konzertkarten oder doch schnell die Steuerformulare ausdrucken. Das wird doch sicher nicht so schlimm...
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„Grundsätzlich spricht einiges dagegen, dass man das darf“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Das Equipment am Arbeitsplatz sei für den dienstlichen Gebrauch bestimmt und dürfe nicht einfach für private Zwecke genutzt werden. „Insbesondere wenn Beschäftigte dabei auch noch Utensilien wie Papier und Druckerpatronen verbrauchen.“
Privates Drucken muss laut Schipp dabei nicht einmal ausdrücklich verboten werden. Vielmehr gilt: Auf der sicheren Seite sind Beschäftigte nur, wenn der Arbeitgeber erlaubt hat, dass private Dokumente am Arbeitsplatz ausgedruckt werden.
Privates Drucken kann auch Arbeitszeitbetrug sein
Was droht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wenn sie mit unerlaubten privaten Druck-Aktionen auffliegen? Zunächst einmal lässt sich sagen: Hat ein Arbeitgeber sehenden Auges immer geduldet, dass alle die Drucker auch für private Zwecke nutzen, kann man Schipp zufolge davon ausgehen, dass der Arbeitgeber zunächst etwas sagen muss, bevor er weitere Maßnahmen ergreift.
Ist das Drucken aber ausdrücklich nicht erlaubt, kann der Arbeitgeber auch direkt mit einer Abmahnung oder in besonders schweren Fällen mit einer Kündigung reagieren. Denn: „Wer während der Arbeitszeit private Dinge druckt, begeht eigentlich auch Arbeitszeitbetrug“, so Schipp. Beim Drucken gehe Arbeitszeit verloren, die der Arbeitgeber bezahlt, obwohl er das nicht müsste