DAS müssen Sie im Notfall tun

Achtung, Strom-Abzocke! Experten warnen vor mieser Betrugs-Masche am Telefon

Bei unerlaubter Telefonwerbung verwickeln die Anrufer Verbraucher in ein Gespräch und erfragen geschickt persönliche Daten.

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Verbraucher sollten am Telefon nie ihre Stromzählernummer verraten.
Verbraucher sollten am Telefon nie ihre Stromzählernummer verraten.imago/Joko

Am anderen Ende der Leitung sitzen Verkaufsprofis: Bei unerlaubter Telefonwerbung verwickeln die Anrufer Verbraucher in ein Gespräch und erfragen geschickt persönliche Daten. Bekommen sie auf diese Weise zum Beispiel Name, Anschrift und Stromzählernummer, können sie einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter in die Wege leiten, warnt die Verbraucherzentrale Bremen.

Weil ein Wechsel unkompliziert ist, wenn man die richtigen Daten hat, sei der ungewollte Anbieterwechsel meist schon umgesetzt, bevor betroffene Verbraucher die schriftliche Bestätigung erhalten. Der automatisierte Wechselprozess lässt sich aber nur innerhalb von 72 Stunden stoppen – zu spät also meist, um aktiv zu werden.

Experten raten: Betroffene sollen am besten kommentarlos auflegen

Um an die wichtigen Daten zu kommen, verunsichern und bedrängen die Anrufer laut der Verbraucherzentrale häufig ihre Opfer. Dazu nutzten sie Falschinformationen über auslaufende Verträge oder kurzfristige Preiserhöhungen und verschleierten ihren Auftraggeber.

Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte am besten sofort auflegen. Auf keinen Fall sollten persönliche Daten preisgegeben werden. Zusätzlich kann man sich direkt beim eigenen Stromanbieter melden und dort hinterlegen, dass ein Anbieterwechsel nicht gewünscht ist.

Wer nicht aufgepasst hat und eine Auftragsbestätigung bekommt, kann sich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht berufen. Das gilt eigentlich ab Vertragsschluss – aber nur, wenn dabei auf dieses Recht hingewiesen wird. Das tun unseriöse Anrufer eher nicht, der Kunde erfährt davon erst auf der Bestätigung. Somit laufen die 14 Tage laut den Verbraucherschützern erst ab Eintreffen der Auftragsbestätigung.