Immer mehr Beschwerden

Abzocke beim Einkaufen: Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz

Bei Supermärkten werden oft Auto-Kennzeichen per Kamera erfasst. Das klappt nicht immer – zum Verdruss von Verbrauchern.

Author - Berliner KURIER
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Auf immer mehr Supermarkt-Parkplätzen werden die Kennzeichen der Einkäufer erfasst. Parkt man zu lange, wird es teuer.
Auf immer mehr Supermarkt-Parkplätzen werden die Kennzeichen der Einkäufer erfasst. Parkt man zu lange, wird es teuer.Bihlmayerfotografie/imago

Wer mit dem Auto zum Einkaufen fährt, kennt das Problem: Bei jedem Supermarkt gelten andere Regeln. Mal muss man einen Parkschein ziehen, mal eine Parkscheibe benutzen. Immer öfter gibt es aber auch Parkplätze mit automatischer Zeiterfassung. Klingt simpel, klappt aber nicht immer – oft zu Ungunsten des Autofahrers. Die fühlen sich abgezockt. Verbraucherschützer in Deutschland verzeichnen immer mehr Beschwerden über private Parkplatzbewirtschafter.

Betroffene kritisierten vor allem unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen, Inkassoschreiben und eine schlechte Erreichbarkeit des Service. Dabei geht es vor allem um schrankenlose Parkplätze, die mit Kennzeichenerfassungen arbeiten.

Vor allem Kommunen, Orte von Sehenswürdigkeiten und Supermärkte in Innenstadtbereichen setzen zunehmend auf eine private und digitale Parkplatzbewirtschaftung. Viele Supermarktketten, darunter Lidl, Aldi Nord und Kaufland, geben an, nicht von Vertragsstrafen zu profitieren. Aufgrund von Kunden-Feedback seien bereits Verträge mit Parkraumbewirtschaftern angepasst worden, teilt Kaufland mit. Mit einigen Dienstleistern habe man die Zusammenarbeit sogar beendet.

47 Euro Strafe für wenige Sekunden

„Privates Parkraummanagement ist in den letzten Jahren zunehmend ein Thema“, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Oft würden Anbieter direkt Inkassounternehmen einschalten, was in den meisten Fällen nicht zulässig sei. Da sei man bei den Strafen schnell im dreistelligen Bereich.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet unter anderem von einem Fall, in dem eine Autofahrerin am Hauptbahnhof Hannover bei der Zahlung am Automaten „0 Euro“ Parkgebühr angezeigt bekommen habe, weil sie sich in der Freiparkzeit von 15 Minuten befunden habe. Bis zur tatsächlichen Ausfahrt hätte sie diese Zeit aber überschritten, sodass sie eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 47 Euro bekommen habe.

Beschwerden gibt es nach Angaben der Verbraucherschützer über verschiedene Anbieter. Immer wieder werden auch Fälle geschildert, in denen Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Bezahlung im Nachgang zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert würden.

Ein Problem beim Widerspruch sei häufig, dass die Kassenautomaten an den Parkplätzen keine Belege ausgeben würden, teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. „Zusätzlich führen Tippfehler bei der manuellen Kennzeicheneingabe am Kassenautomaten zu Problemen im Zusammenhang mit der automatischen Kennzeichenerfassung.“

Die Anbieter weisen die Vorwürfe zurück. „99,5 bis 99,8 Prozent aller Parkvorgänge funktionieren reibungslos“, erklärt der Geschäftsführer von Mobility Hub, Maximilian Schlereth. Das Unternehmen aus München bewirtschaftet nach eigenen Angaben rund 100.000 Stellplätze an mehreren Hundert Standorten im Bundesgebiet. Monatlich würden mehrere Millionen Parkvorgänge abgewickelt. Die Zahl der Verstöße liege im niedrigstelligen Tausender-Bereich.

Verbraucherschützer: Schilder und Parksituation fotografieren

Fast alle Fälle, in denen Nutzer sagten, sie hätten gezahlt und trotzdem eine Vertragsstrafe erhalten, ließen sich auf Eingabefehler zurückführen – etwa eines falschen Kennzeichens. Dies ließe sich im Nachgang oftmals aufklären und in begründeten Fällen reagiere das Unternehmen kulant, sagt Schlereth. „Es liegt aber in der Verantwortung der Endnutzer, dieses System richtig zu bedienen.“

Zur oftmals kritisierten Höhe der Strafen erklärt das Unternehmen: „Ein zu niedriges Nutzungsentgelt würde von vielen als Servicepauschale wahrgenommen.“ Ein Anstieg der Verstöße wäre die Folge. „Es braucht also eine Höhe, die auch einen abschreckenden Charakter hat.“

Das Unternehmen Park & Control teilt mit, Vertragsstrafen nur bei eindeutig dokumentierten Verstößen auszusprechen. Der Anteil liege im niedrigen Prozentbereich. Die Beschilderung der Parkplätze sei klar und werde regelmäßig kontrolliert.

Verbraucherschützer empfehlen, Fotos von den Schildern und der entsprechenden Parksituation zu machen. Zudem sollten bei schrankenlosen, digital bewirtschaften Parkplätzen Belege, wenn es sie denn gibt, eine Weile aufbewahrt werden. (mit dpa)