Mietpreisbremse : Zuviel Miete bezahlt? Bund ermöglicht Rückforderung
Das Gesetz soll bis Ende 2025 gelten.

Jenseits des Berliner Mietendeckels, dessen Gültigkeit rechtlich umstritten ist, können Mieter künftig zuviel bezahlte Miete unter bestimmten Voraussetzungen zurückfordern. Das folgt aus der Zustimmung des Bundesrats zur verschärften Mietpreisbremse, die der Bundestag bereits beschlossen hatte.
Gesetz soll bis Ende 2025 gelten
Voraussetzung der Rückzahlung ist, dass der Mieter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse binnen 30 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags rügt. Danach kann nur zurückgefordert werden, was nach Eingang der Rüge zuviel überwiesen wurde.
Das Gesetz, das bis Ende 2025 gelten soll, macht es den Bundesländern möglich, Mieten in Gebieten mit zu wenig Wohnungen zu begrenzen. Sie dürfen maximal zehn Prozent höher sein als die ortsübliche Vergleichsmiete. Das gilt jedoch nur für Neuvermietungen, nicht für Neubauten und Neuvermietung nach Modernisierung.