Die Gesetze des Gesundheitsminister Jens Spahn steigern die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung massiv, sind aber nicht die einzigen Kostentreiber.
Die Gesetze des Gesundheitsminister Jens Spahn steigern die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung massiv, sind aber nicht die einzigen Kostentreiber.

Jens Spahn gilt als „Minister fleißig“. Denn der Bundesgesundheitsminister bringt Gesetze im Rekord-Tempo ein – und bürdet der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) damit Zusatzkosten in Milliardenhöhe auf. Gleichzeitig verpflichtet er die Krankenkassen zum Abbau ihrer Reserven, weshalb bereits einige die Zusatzbeiträge erhöhten. Denn das diesjährige Defizit der GKV beläuft sich auf 16,6 Milliarden Euro und dürfte 2022 nochmals steigen. Die Spahn’schen Gesetze sind jedoch nicht die einzige Ursache für die leeren Kassen in der GKV.

„Die Vermögen der Kassen werden im Laufe des Jahres weitestgehend aufgebraucht sein. Wenn nichts geschieht, besteht das Risiko, dass sich die Zusatzbeitragssätze für 2022 nahezu verdoppeln – aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Prozentpunkte“, sagte Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), während einer Pressekonferenz.

Aus Sicht des vdek sind neben der Corona-Pandemie vor allem Mehrausgaben durch kostenintensive Gesundheitsgesetze Gründe für das derzeitige Defizit in der GKV.

Spahns Gesetze kosten laut AOK bis 2022 fast 33 Milliarden Euro

Laut AOK Bundesverband belaufen sich die Gesamtkosten der Spahn’schen Gesetze von 2019 bis 2022 auf 32,64 Milliarden Euro. Lagen die Kosten für Pflege-Personalstärkungsgesetz, Terminservice-Versorgungsgesetz, Betriebsrentenfreibetragsgesetz und Co. 2020 noch bei 8,14 Milliarden Euro, werden sie in diesem Jahr um mehr als eine weitere Milliarde Euro steigen und schon voraussichtlich 2022 die 10-Milliarden-Euro-Schwelle überschreiten.

Die AOK rechnet daher für das kommende Jahr mit einem Fehlbetrag von mehr als 17 Milliarden Euro in der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung. Der diesjährige 16-Milliarden-Fehlbetrag soll durch einen Rückgriff auf die Reserven der Krankenkassen in Höhe von acht Milliarden Euro, einem Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro und Beitragserhöhungen von rund drei Milliarden Euro ausgeglichen werden.

„Längerfristig sind echte Strukturreformen etwa im Krankenhausbereich oder bei der Arzneimittelpreisgestaltung unausweichlich“, sagte Kai Behrens, Pressesprecher des AOK Bundesverbands, dem Berliner KURIER. „Und schließlich muss es für die GKV verlässlich Steuerzuflüsse für versicherungsfremde Leistungen geben.“

Kosten in der GKV: DIW-Experte spricht sich für eine Bürgerversicherung aus

Diese Einschätzung teilt Markus Grabka, Gesundheitsexperte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). „Eine CDU-geführte Bundesregierung hat das erklärte Ziel, die Sozialabgaben nicht über die 40-Prozent-Grenze zu heben“, sagte er dem Berliner KURIER. „Dann bleiben nur Bundeszuschüsse oder der Zusatzbeitrag in der GKV, um die Kosten zu decken.“

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Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus Sicht des Experten vor allem struktureller Natur und nicht ausschließlich auf die Gesetze des Ministers Spahn zurückzuführen. „Das generelle Problem in der Krankenversicherung ist der medizinisch-technische Fortschritt, der bekanntermaßen teuer ist. Wir wollen CTs und MRTs, und auch auf Corona-Medikamente wollen wir ungern verzichten.“ Daher stelle sich die Frage der gerechten Finanzierung immer wieder aufs Neue.

„Grundsätzlich ist es so, dass die ‚guten‘ risikoarmen Versicherten in der privaten Krankenversicherung versichert sind und der gesetzlichen fehlen.“ Daher spreche sich eine Mehrheit der Wissenschaftler seit langem für eine allgemeine Versicherungspflicht, also eine Bürgerversicherung, aus.

„Es ist schwer nachvollziehbar, warum wir weiterhin ein solches Parallelsystem haben und warum Beamte als erste Diener des Staates nicht mit gutem Beispiel vorangehen und die gesetzliche Krankenversicherung durch ihre Mitgliedschaft unterstützen.“

Auch Grüne, Linke und SPD fordern eine Bürgerversicherung, die alle Menschen und alle Einkommensarten bei der Beitragsberechnung gleich behandeln soll. „Um weitere Beitragserhöhungen oder Leistungsausschlüsse zu verhindern und die GKV-Finanzen langfristig zu stabilisieren, müssen wir unser angestaubtes Finanzierungssystem modernisieren“, sagte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, dem Berliner Kurier

Die SPD verteidigt die Spahn’schen Gesetze

Gleichzeitig verteidigt sie Spahns Reformen. „Wir haben viele gute Gesetze gemacht, die die Versorgung verbessert haben, aber eben auch Geld kosten.“ Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass es im Gesundheitssystem einiges zu verbessern gebe. „Das geht nicht zum Nulltarif.“

Dennoch sicherten die Sozialgarantie und zusätzliche Bundeszuschüsse trotz aller Corona-Lasten die finanzielle Stabilität in der GKV – zumindest noch in diesem Jahr.

Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, fordert einen höheren Bundeszuschuss. „Öffentliche Aufgaben wie der Freibetrag bei den Betriebsrenten oder die Beiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen nicht den Beitragszahler*innen aufgebürdet werden“, sagte sie.

Spahns Griff ins Sparschwein der Krankenkassen, um das Defizit der GKV in diesem Jahr teilweise auszugleichen, kritisiert die Politikerin. „Damit kommt die Bundesregierung gerade mal über das Wahljahr. Denn der Griff in die Kassenreserven, mit dem Minister Spahn versucht hat, allzu große Beitragssteigerungen aufzufangen, ist nur einmal möglich.“

Spahn verschleiere so zudem, dass die hohen Kosten in der GKV nicht nur auf die Pandemie, sondern auch auf seine Gesetze zurückzuführen seien. „Auch nach 2021 werden die Kosten weiterhin hoch sein. Das werden die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nach der Wahl mit voller Wucht zu spüren bekommen. Die Kassenrücklagen sind dann abgebaut.“

Der Streit um Klinik-Kosten

Wie komplex das Thema der Gesundheitsfinanzierung ist, zeigt der Streit um die Covid-19-Kosten für die Krankenhäuser.

Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner des vdek sagte: „Über Freihaltepauschalen, erhöhten Pflegewert und Mindererlösausgleiche wurde die Corona-Pandemie - anders als von der Deutschen Krankenhausgesellschaft behauptet - eben nicht zu einer Existenzfrage der Krankenhäuser. Im Gegenteil: Die Freihaltepauschale wurde leider oft zu einer Leerstandpauschale, von der Krankenhäuser besonders profitiert haben, die nicht intensivmedizinisch betreut haben.“

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Spahn und Bundestag hätten richtig gehandelt, als sie die Freihaltepauschale - eine Unterstützung, wenn Betten vorsorglich nicht belegt werden - schließlich auf die Kliniken beschränkten, die wirklich Covid-19-Patienten behandelten. In der ersten Corona-Welle bis zum 31. Juli 2020 hätten nur etwa 72 Prozent der deutschen Krankenhäuser Ersatzkassen-Patienten behandelt, die an Covid-19 litten. In nur gut einem Drittel dieser behandelnden Kliniken wurden Ersatzkassen-Patienten intensivmedizinisch betreut.

Während leichte Fälle überwiegend ambulant versorgt worden seien, fand nach Darstellung des vdek eine Patientenwanderung von den ländlichen Regionen beispielsweise in Unikliniken und „Schwerpunkthäuser“ in den Großstädten statt. Zudem habe sich gezeigt, dass planbare Eingriffe, wie Operationen von Knie- und Hüftprothesen, oft problemlos aufgeschoben werden konnten. Die Fallzahlen seien um über die Hälfte gesunken. Elsner: „Es liegt auf der Hand, dass nicht alle verschobenen Krankenhausbehandlungen zwingend erforderlich waren und auch nicht zwingend nachgeholt werden müssen.“