Eine Klinikmitarbeiterin lässt sich in einer Impfstation in Stuttgart gegen Corona impfen.
Eine Klinikmitarbeiterin lässt sich in einer Impfstation in Stuttgart gegen Corona impfen. dpa/Bernd Weißbrod

Das Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht für die Pflege-Impfpflicht. Und trotzdem sieht sich die bayerische Landesregierung dadurch in ihrem Sträuben gegen die Impfpflicht für Beschäftigte in Altenheimen, Kliniken und Arztpraxen bestätigt. Wie passt das zusammen?

Das Gericht habe klar gesagt, dass bestimmte Fragen in dem Gesetz zu klären seien, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und sieht die Karlsruher Verfassungsrichter deshalb auf Linie mit seiner Regierung. Doch selbst Holetschek kann nicht ignorieren, dass die Richter trotzdem keinerlei Grund sehen, die Teil-Impfpflicht zu stoppen.

Bayerische Landesregierung hat sich kräftig vergaloppiert

Es ist ein also weiteres Lavieren einer Landesregierung, die sich bei der Pflege-Impfpflicht kräftig vergaloppiert hat. Die sich als kritischer Hüter der Bürgerrechte aufspielt und dabei verkennt, dass auch der letzte Bürger durchschaut, dass das Herauszögern der Regelung nichts anderes ist als parteipolitisches Machtspiel und auch verkennt, wie stark sie damit Rechtsstaat und Demokratie schadet.

Einstimmig hat der Bundesrat im Dezember die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Und nur wenige Wochen später lehnt Bayerns Landeschef Markus Söder (CSU) die Regelung plötzlich ab? Das sieht nach Willkür aus und ist ein schlechtes Vorbild für uns alle, die sich an Gesetze halten. Genau so sind die Länder verpflichtet, Bundesgesetze auszuführen.

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Dabei haben sie allerdings Spielräume. Söder jedoch stellt sich ohne mit der Wimper zu zucken über das Gesetz und rüttelt damit am Vertrauen in die demokratische Gesetzgebung und Rechtmäßigkeit von Gesetzen. Statt beim Bürger zu punkten, schürt er in Wirklichkeit Politikverdrossenheit und spielt Gegnern der Demokratie und ihrer Institutionen in die Hände.