Bundestag beschließt
Zigaretten-Werbung wird schrittweise verboten
Reklame für Kippen, Tabak-Erhitzer und E-Zigaretten soll weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwinden.

Mediziner kämpfen seit Jahrzehnten für ein Verbot von Tabak-Reklame. Sie verführe Jugendliche zum Qualmen und mache es Rauchern schwieriger, mit ihrem Laster aufzuhören. Auch die GroKo plante schon länger eine weitere Einschränkung der Kippen-Werbung in Deutschland. Jetzt hat der Bundestag einer erheblichen, schrittweisen Verschärfung der Verbote zugestimmt.
Der neue Parlamentsbeschluss sieht vor, ab 2021 Kinowerbung fürs Rauchen zu verbieten, wenn der jeweilige Film für Minderjährige freigegeben ist. Bisher konnten Tabakkonzerne in den Lichtspielhäusern noch weitgehend uneingeschränkt werben, nicht aber im Fernsehen. Ebenfalls ab nächstem Jahr dürfen Gratis-Proben nur noch in Fachgeschäften verteilt werden.
Ab 2022 soll dann ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen kommen - wenn auch zunächst nur für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabak-Erhitzer greift das Außenwerbeverbot ab 2023, ein Jahr später ist dann auch die Außenwerbung für E-Zigaretten untersagt.
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„Endlich sind wir beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel“, sagt Daniela Ludwig (CSU), die Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Zwar muss der Bundesrat dem stufenweisen Verbot noch zustimmen, aber das dürfte kein Hindernis sein.
Tabakindustrie: Aufklärung muss erlaubt sein
Die Tabakindustrie kritisiert das Vorhaben scharf. Sie verweist darauf, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten nicht so gesundheitsschädlich seien wie herkömmliche Zigaretten. Deshalb müsse es auch in Zukunft erlaubt sein, „Aufklärung“ über die neuen Produkte zu betreiben. Das würde Rauchern den „Umstieg auf schadstoffärmere Produkte“ erleichtern, sagt Claudia Oeking, Geschäftsführerin beim Tabakkonzern Philip Morris.
Unions-Fraktionsvize Gitta Connemann (CDU) hingegen verteidigt die Werbeverbote und versichert zugleich, dass entsprechende Maßnahmen bei Alkohol und Süßigkeiten nicht geplant sind. Tabak sei „das einzige legale Produkt, das bei bestimmungsgemäßem Konsum krank macht und tötet“, sagt Connemann. Ein Glas Wein hingegen mache „noch keinen Alkoholiker, ein Schokoriegel keine Fettleber“.
Vor vier Jahren war ein erster Versuch zur Verabschiedung eines Tabak-Werbeverbots gescheitert. Das Kabinett hatte 2016 zwar Plänen des damaligen Ernährungsministers Christian Schmidt (CSU) zugestimmt. Im Bundestag wurden sie aber nie beschlossen. Ende 2019 gab die Unionsfraktion dann den Weg für einen zweiten Anlauf frei.
Ex-Ernährungsminister Schmidt sagt heute, er sei dankbar, dass „nach längerer Verzögerung“ der Weg für ein weitreichendes Verbot endlich frei sei. Er betrachte das auch als späten Sieg. (mit dpa)