Trotz scharfer Kritik von Kommunen und Teilen der Wirtschaft will die Bundesregierung eine Regelung zur sogenannten Umlagefähigkeit von Fernseh-Kosten abschaffen.
Trotz scharfer Kritik von Kommunen und Teilen der Wirtschaft will die Bundesregierung eine Regelung zur sogenannten Umlagefähigkeit von Fernseh-Kosten abschaffen. Foto: dpa/Marius Becker

Trotz scharfer Kritik von Kommunen und Teilen der Wirtschaft will die Bundesregierung weiterhin die umstrittene Abschaffung der sogenannten Umlagefähigkeit von TV-Kosten über die Nebenkosten-Abrechnung. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll kommende Woche im Bundeskabinett beschlossen werden, danach sollen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Vodafone und andere Branchenvertreter laufen dagegen Sturm. Sie warnten am Donnerstag vor höheren Kosten für die Verbraucher.

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Bisher sind Fernsehkosten „umlagefähig“, das heißt der Vermieter kann einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen und die Kosten auf alle Mieter umlegen. Acht bis zehn Euro werden dadurch pro Mieter fällig. Zahlen müssen alle - auch Fernsehverweigerer.

Geplante Neuregelung würde TV-Kosten verdoppeln

Der Vorteil daran: Weil alle mitmachen, ist der Preis pro Haushalt relativ günstig - schließlich haben die Netzbetreiber bei Großverträgen mit vielen Nutzern weniger Verwaltungskosten und andere Ausgaben zu stemmen. Einzelverträge würden grob gesagt das Doppelte kosten. 

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Kabelnetzbetreiber wie Vodafone und Tele Columbus laufen dagegen Sturm. Sie warnten am Donnerstag vor höheren Kosten für die Verbraucher. Doch nicht nur Vodafone pocht auf eine Beibehaltung der Umlagefähigkeit, sondern auch der Deutsche Städtetag und Wohnungsbaugesellschaften. Sie warnen vor Mehrkosten für Verbraucher, die vor allem ärmere Menschen hart treffen würden.

Zudem würde es den Gigabit-Ausbau empfindlich bremsen. Die Logik hierhinter: Da es keine sichere Aussicht auf dicke Verträge mit vielen Abnehmern mehr gibt, lohnt sich das Verlegen neuer Leitungen in die Häuser nicht. Dies wiederum würde auch die Firmen treffen, die Glasfaser verlegen.

Dennoch pocht das zuständige Bundeswirtschaftsministerium auf die Abschaffung der Umlage-Regelung über die Nebenkosten. Mieter dürften nicht wie bisher verpflichtet werden, für den Bezug von Kabel-TV und anderen Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlen, heißt es im Gesetzesentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Das Wirtschaftsministerium verspricht sich von der Abschaffung der auch Nebenkostenprivileg genannten Regelung mehr Wettbewerb und dadurch Vorteile für den Verbraucher. „Unsere europäischen Nachbarn kommen ohne die Umlagefähigkeit aus und haben gleichzeitig günstige Preise für die TV-Versorgung“, so ein Sprecher.