Abzocke mit der Kohlendioxid-Abgabe
Zahlen Sie als Mieter zu hohe CO2-Kosten? So prüfen Sie, ob der Vermieter korrekt abrechnet!
Unbedingt Heizkostenabrechnung checken! Vermieter dürfen die CO2-Kosten nicht mehr komplett auf Mieter abwälzen.

Ab diesem Jahr dürfen Vermieter die CO2-Kosten bei der Heizung mit fossiler Energie nur noch in wenigen Fällen komplett an ihre Mieter weiterreichen. Aber tun sie das auch richtig?
Mit Beginn des neuen Jahres können Vermieter den CO2-Preis nicht mehr in jedem Fall komplett auf ihre Mieter abwälzen. Bezahlt wird die bereits 2021 eingeführte Abgabe nach dem Motto: Je höher der Verbrauch, desto mehr muss man bezahlen. Mieter bekommen die Kohlendioxid-Abgabe in der Regel über die Nebenkosten aufgebrummt, Eigentümer leisten die Abgabe direkt mit den Heizkosten beim Versorger.
Mieter könnten bei falscher Abrechnung kräftig über den Tisch gezogen werden. Denn je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil, den Vermieter tragen müssen – bis hin zu 90 Prozent. Das gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023.
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Aufteilung der Kosten muss klar in Rechnung stehen
Nach der neuen Regelung müssen Vermieterinnen und Vermieter auf der jährlichen Heizkostenabrechnung den spezifischen CO2-Ausstoß ihres Gebäudes in Kilogramm Kohlenstoffdioxid pro Quadratmeter Wohnfläche angeben. „Anhand dieses Wertes erfolgt dann die Einteilung in eine der zehn Stufen, die festlegen, welche Partei welchen Anteil der CO2-Kosten zu tragen hat“, sagt Florian Munder, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Mieter sollten Einstufung ihrer Wohnung prüfen
Ob der Vermieter oder die Vermieterin die Einstufung richtig vorgenommen hat, können Mieter prüfen, indem sie sie mit dem Stufenmodell des Bundeswirtschaftsministeriums abgleichen. Wer nachprüfen will, ob überhaupt der spezifische CO2-Ausstoß korrekt berechnet wurde, kann bei seinem Vermieter eine Belegeinsicht verlangen.

„Die Energieversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Rechnungen die nötigen Angaben zum CO2-Wert ihrer Lieferung zu machen“, so Munder. Teilt man den CO2-Gesamtwert durch die Wohnfläche des Gebäudes, ergibt sich der spezifische CO2-Ausstoß.
Wie können sich Mieter gegen Vermieter wehren?
Bestimme ein Vermieter den auf die einzelnen Mieterinnen und Mieter entfallenden Anteil an den CO2-Kosten gar nicht, hätten diese das Recht, die Heizkostenabrechnung um drei Prozent zu kürzen, so Energieexperte Munder.
Haben Vermieter die Aufteilung falsch vorgenommen, sollten Mieterinnen und Mieter zunächst das Gespräch suchen. Ist eine Einigung aussichtslos, können die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen eine gute Anlaufstelle sein.
Was gilt für Mieter, die die Heizkosten direkt mit dem Anbieter abrechnen?
In diesem Fall leisten Mieterinnen und Mieter die CO2-Abgabe direkt und komplett an den Versorger. Müsste der Vermieter gemäß des Stufenmodells einen Teil der Kosten übernehmen, so muss er den von ihm zu tragenden Kostenanteil erstatten. „Mieterinnen und Mieter müssen diesen Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung ihres Energieversorgungsunternehmens in Textform geltend machen“, sagt Florian Munder.
Haben die Parteien eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart, können die Erstattungsbeträge im Rahmen der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnet werden. Erfolge keine Betriebskostenabrechnung oder finde keine Verrechnung statt, so müssten Vermieter den Betrag spätestens zwölf Monate nach Anzeige erstatten, so Munder.