Witwe Helmut Kohls geht leer aus: Schadenersatz kann man nicht erben
Bundesgerichtshof schmettert Maike Kohl-Richter ab, die Geld von Autoren und Verlag eines Buchs mit Zitaten Kohls wollte

Die Witwe geht leer aus: Maike Kohl-Richter (57) bekommt die eine Million Euro nicht, die der 2017 im Alter von 87 Jahren verstorbene Altkanzler Helmut Kohl (CDU) eingeklagt hatte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH), jetzt könnte nur noch das Verfassungsgericht einschreiten. Es geht um das Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“, das 2014 auf den Markt kam, verfasst vom Journalisten und Historiker Heribert Schwan und dem inzwischen verstorbenen Journalisten Tilman Jens. Es beruht auf 105 Interviews, das Schwan 2001 und 2002 mit Kohl geführt und auf 200 Audiokassetten festgehalten hatte.
Schon vor der Veröffentlichung versuchte Kohl, der Deutschland von 1982 bis 1998 regiert hatte, die Veröffentlichung zu unterbinden. Das misslang aber vor Gericht. Kurz nach dem Beginn des Verkaufs jedoch wurde auf sein Betreiben hin vom Landgericht Köln verfügt, dass 116 im Buch verwendete Zitate Kohls nicht weiter verbreitet werden dürften. Damit durften die an die Buchhandlungen ausgelieferten Bücher noch verkauft werden, neue Lieferungen aber hatten sich erledigt. Heute ist es noch als E-Book erhältlich, ohne die verbotenen Zitate.

Wegen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ klagte Kohl weiter, das selbe Gericht sprach ihm kurz vor seinem Tod eine Million Euro Schadenersatz zu. Verlangt hatte er fünf Millionen. Zu zahlen hätten die beiden Autoren und der Heyne-Verlag, in dem das Buch erschienen war.

Maike Kohl-Richter, die den Altkanzler 2008 kurz nach seinem schweren Sturz geheiratet hatte, der ihn für den Rest seines Lebens schwer zeichnete, beharrte auf den vollen fünf Millionen. Sie strengte ein Revisionsverfahren beim BGH an, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden hatte, der Anspruch sei nicht vererbbar. Diese Position bezog jetzt auch der BGH: Einem Verstorbenen könne keine Genugtuung verschafft werden.
Einen Erfolg hatte die Revision jedoch für die Witwe: Zitate, die das OLG Köln als falsch eingestuft hatte, dürften weiter nicht veröffentlicht werden. In strittigen Fällen müsse das OLG Köln noch einmal ran.