Die Bundesregierung plant ein Verbot neuer Gas- und Ölheizungen. Doch was ist, wenn die Heizung jetzt kaputt geht?
Die Bundesregierung plant ein Verbot neuer Gas- und Ölheizungen. Doch was ist, wenn die Heizung jetzt kaputt geht? imago/McPHOTO

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will ab 1. Januar 2024 den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen verbieten. Ab dann sollen nur noch neue Heizungsanlagen in Gebäude eingebaut werden, die mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen, heißt es in einem gemeinsamen Referentenentwurf des Wirtschafts- und des Bauministeriums. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für Bestandsgebäude. Allerdings lässt das Papier noch viele Fragen offen, etwa: Was geschieht mit alten Öl- und Gasheizungen? Was gilt, wenn die Heizung dieses Jahr kaputt geht? Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?

Ab 1. Januar 2024 soll „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit wären ab 2024 nur noch wenige Heizungen erlaubt: Wärmepumpen, Biomasse-Kessel (etwa für Holzpellets oder Scheitholz), grüne Gasheizungen (Biomethan, grüner Wasserstoff) oder Fernwärme. Im Koalitionsvertrag war das noch erst zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Die Ampel will die Vorgabe aber vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs auf 2024 vorziehen, steht im Entwurf.

Müssen alte Öl- und Gasheizungen stillgelegt werden?

Bislang besteht noch keine Austauschpflicht für Anlagen, die noch funktionieren und jünger als Baujahr 1993 sind. Ist eine Öl- oder Gasheizung aber schon älter als 30 Jahre, darf sie laut den Regierungsplänen in der Regel nicht mehr weitergenutzt werden. Ab 2045 soll es dann ein generelles Betriebsverbot für Öl- und reine Gasheizungen geben. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden.

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Was passiert, wenn die Öl- oder Gasheizung kaputt geht?

Falls eine Öl- oder Gasheizung ausfällt und auf die Schnelle kein Austausch zu bewerkstelligen ist, darf eine andere Anlage mit fossilen Brennstoffen als Übergangslösung angeschafft und drei Jahre lang betrieben werden, berichtet das ZDF. Erst dann muss auf eine Heizung umgestellt werden, die den neuen Vorgaben entspricht. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, soll bei einem Ausfall sogar eine Übergangsfrist von fünf Jahren bestehen.

Welche Härtefall-Regelungen sind geplant?

Das geplante Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass es in bestimmten Härtefällen Ausnahmen von den Regeln geben kann. Dazu müssen Hauseigentümer dann einen Antrag stellen. Denn gerade in unsanierte Häuser kann man nicht einfach so eine Wärmepumpe einbauen und effizient betreiben, erklärt Thomas Zwingmann, Energie-Experte von der Verbraucherzentrale NRW im ZDF. Außerdem eigne sich nicht jedes Haus für eine Holzpellet-Heizung: Für Pellets benötigt man beispielsweise einen Lagerraum, ähnlich wie bei einem Öltank. So bleibe vielen zunächst nichts anderes als die Öl- oder Gasheizung.

Jetzt noch eine Gasheizung einbauen?

Bis zum Jahr 2024 dürfen sich Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem jetzigen Plan noch eine reine Gasheizung einbauen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Experten raten eher ab, weil Öl und Gas auf absehbare Zeit wohl nicht billiger werden. Hinzu kommen immer höhere CO₂-Abgaben.