Rechtsradikale Partei „Der III. Weg“ zur Bundestagswahl zugelassen
Bundeswahlausschuss lässt die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei „Der III. Weg“ zur Bundestagswahl am 26. September zu.

Vom Verfassungsschutz wird sie als rechtsextrem eingestuft, aber trotzdem darf die Partei „Der III. Weg“ am 26. September an der Bundestagswahl teilnehmen.
Das entschied der Bundeswahlausschuss, der über die Zulassung kleinerer Parteien und Gruppierungen zur Wahl entscheidet. Bundeswahlleiter Georg Thiel hatte allerdings deutlich gemacht, dass der Ausschuss nur formale Kriterien für die Wahlteilnahme und nicht etwa die Parteiprogrammatik prüft.
Partei noch rechtsradikaler als die NPD
Die SPD hat die Zulassung dennoch scharf kritisiert. „Das ist eine Partei, die paramilitärisch organisiert ist und noch weiter rechts steht als die NPD“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider am Freitag in der RTL/ntv-Sendung Frühstart. Die Partei verfüge über eine „neonazistische und faschistische Ideologie“.
Der Partei gehe es wahrscheinlich darum, sich durch das Parteifinanzierungssystem festzusetzen und so im politischen Spektrum erkennbar zu machen.
88 Parteien bewarben sich für Bundestagswahl
Dass die Partei am 26. September auf den Wahlzetteln zu finden sein wird, besorgt den SPD-Politiker sehr. „Das ist alarmierend, weil sie sowohl den Weg in die Parlamente und auch den Weg der Straße gemeinsam mit Hooligans sucht“, sagte Schneider. „Jede Stimme für diese Partei bedeutet eine Stimme gegen unsere Bundesrepublik.“
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Zur Bundestagswahl zugelassen wurde unter anderen auch der Südschleswigsche Wählerverband SSW – die Partei der dänischen Minderheit und der Friesen in Norddeutschland. Der Deutschen Kommunistischen Partei wurde die Teilnahme dagegen verweigert.
Begründet wurde dies damit, dass die DKP die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte in den vergangenen sechs Jahren jeweils nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht habe. Die Partei kündigte juristische Schritte dagegen an.
Pogo-Partei scheitert mit Bewerbung
Insgesamt 88 Parteien und Vereinigungen haben ihre Teilnahme an der Bundestagswahl angemeldet, zwei Tage lang hat der Bundeswahlausschuss über jede einzelne entschieden. Geschafft haben es zum Beispiel die „Gartenpartei“ und die „Tierschutz-Allianz“. Gescheitert sind die „Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands“ (APPD), die „GERADE Partei“, der „Undeutsche Verein“ und „MenschenRechte 100pro“.