Bundesverfassungsgericht urteilt
Wer darf leben, wer muss sterben? Dieser Richter muss über die Kriterien für die Triage entscheiden!
Bisher gibt es kein Gesetz, das die Triage regelt. Eine Gruppe von Klägern will erzwingen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt.

Im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Doch hat der Staat in der Corona-Krise in ausreichendem Maße Vorkehrungen getroffen, dass dieser Grundsatz eingehalten wird? Um diese Frage, die im Verfahren über Leben und Tod entscheidet, muss am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Denn es geht um keine geringere Frage als die, wen Ärzte im Notfall auf überfüllten Intensivstationen retten – und wen nicht.
Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen klagten
Geklagt haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Bisher existiert kein Gesetz, das die Triage regelt. Die Kläger wollen erzwingen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt (Az. 1 BvR 1541/20).
Das Wort Triage stammt vom französischen Verb „trier“, das „sortieren“ oder „aussuchen“ bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass die Intensivbetten nicht ausreichen.
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Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts fällt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Die vierte Corona-Welle hat in den vergangenen Wochen vielerorts Krankenhäuser an die Belastungsgrenze gebracht und Experten warnen bereits vor noch höheren Patientenzahlen durch die Ausbreitung der neuen Omikron-Virusvariante.
Am Dienstagvormittag wollen die acht Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nun ihre Entscheidung verkünden. Stephan Harbarth (50) ist Vorsitzender dieses Senats und seit Juni 2020 Präsident des höchsten deutschen Gerichts.
Seine Berufung zum Nachfolger von Volker Voßkuhle stieß nicht nur auf Begeisterung. Bei seiner Wahl war der gebürtige Heidelberger und erfolgreiche Wirtschaftsanwalt Berufspolitiker durch und durch: mit 16 Jahren in die Junge Union eingetreten, seit 2009 für seinen Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag, seit 2016 stellvertretender Chef der Unionsfraktion und Mitglied im CDU-Bundesvorstand.
Da stellte sich die Frage, wie er von einem Tag auf den anderen zum unabhängigen Verfassungsrichter werden konnte. Zumal er guten Kontakt zur damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) pflegte, was ihm zuletzt beim Abschmettern der Beschwerden gegen die Bundesnotbremse Ende November als zu große Nähe zu politischen Entscheidern ausgelegt wurde. Doch nun steht der verheiratete Vater dreier Töchter vor der wohl schwersten Aufgabe seiner Laufbahn – das Urteil ist unanfechtbar!