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Die Zahl der Beschwerden von Patienten über Behandlungsfehler ist im Jahr 2019 erneut gestiegen. Der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK) erstellte 14.553 Gutachten, 420 mehr als im Jahr davor. Dabei kam heraus, dass in 3699 Fällen oder einem Viertel dem Patienten ein Schaden zugefügt wurde. Sorge bereitet den Gutachtern, dass die Zahl von Fehlern, die niemals vorkommen dürften („Never Events“), nicht zurückgeht. Dazu zählt zum Beispiel, dass ein Skalpell im Bauch des Patienten vergessen wird.

Allerdings konnte nur in 2953 Fällen nachgewiesen werden, dass der Behandlungsfehler Ursache für die gesundheitliche Beeinträchtigung war. Dieser Nachweis der „Kausalität“ ist laut MDK für den  Fall wichtig, dass ein Patient vor Gericht ziehen will, um Schadenersatz zu erstreiten. Ohne den Nachweis seien die Chancen vor Gericht gering. Die Begutachtung durch den MDK ist für den Patienten kostenlos.

Bei vier Prozent aller Gutachten wurde zwar ein Fehler gefunden, aber kein Schaden nachgewiesen. Bei 70,6 Prozent der Gutachten konnte keine falsche Behandlung nachgewiesen werden.

Was ist ein Fehler?

Ein Fehler liegt vor, wenn die Behandlung nicht den medizinischen Standards entspricht, wenn eine „gebotene medizinische Maßnahme“  unterlassen wird, wenn trotz eindeutiger Hinweise auf eine Krankheit keine Diagnose gestellt wird oder der Patient nicht darüber aufgeklärt wird, was er an seinem eigenen Verhalten ändern muss, damit die Therapie wirken kann.

Rund ein Drittel der falschen Behandlungen unterliefen niedergelassenen Ärzten, zwei Drittel der Fehler unterliefen Medizinern im Krankenhaus. 

Der größte Teil der untersuchten Beschwerden (4665) betraf das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie, knapp 30 Prozent davon waren berechtigt. Bei der Zahnmedizin wurden nur 1218 Fälle begutachtet - dort aber waren fast 37 Prozent der Klagen über die Leistung des Arztes berechtigt. Besonders schlimm sah es bei der Pflege aus: Nahezu 60 Prozent der 683 untersuchten potenziellen Fälle waren fehlerbehaftet. 

Dass Chirurgen und Orthopäden besonders im Fokus der Beschwerden stehen, ist für den Leitenden Arzt vom Spitzenverband der Medizinischen Dienste (MDS), Dr. Stefan Gronemeyer,  kein Wunder: „Es ist vielmehr so, dass Patienten in diesen Fächern mögliche Fehler leichter erkennen können als in anderen.“ Die Konsequenzen eines schlecht geschienten Beinbruchs sind sichtbarer und leichter auf die Behandlung zurückzuführen als die Folgen eines für eine internistische Therapie ungeeigneten Medikaments.

Zu viele liegen sich wund

Der Arzt beklagte, dass 128 Fälle von „Never Events“ festgestellt wurden, Vorgängen, die eigentlich kategorisch ausgeschlossen sein müssten. Sie würden nicht seltener. Beispielsweise wurden 53 Fälle von hochgradigem Dekubitus bestätigt - Patienten hatten sich im Krankenhaus schwer wundgelegen. In 22 Fällen hatten Chirurgen Instrumente oder anderes OP-Material im Körper des Patienten vergessen.  16 Mal wurde ein falscher Körperteil behandelt oder operiert, weil beispielsweise ein gesundes statt eines kranken Knies markiert wurde. Neunmal wurde eine komplett falsche Operation in Angriff genommen. In einem Fall wurde sogar ein falscher Patient behandelt. Einmal wurde es gar kriminell: Es gab einen sexuellen Missbrauch an einem Patienten.  

Gronemeyer verwies darauf, dass dem MDK nur „die Spitze des Eisbergs“ von Behandlungsfehlern bekannt werde. Angesichts von jährlich 20 Millionen Behandlungen in deutschen Krankenhäusern und einer Milliarde Kontakten von Patienten und Ärzten in Praxen dürften es deutlich mehr sein.

Die Entwicklung der Beschwerden spiegelt das nicht wieder. Nachdem die Zahl der Gutachten von 2012 auf 2013 drastisch um 17 Prozent gestiegen war, fiel sie 2017 wieder ab und steigt seither erneut, wenn auch geringfügig.