Nachdem im Netz zunächst Zweifel an der Echtheit des Urteils geäußert wurden, bestätigte Steffen Dittes, stellvertretender Vorsitzender der Linken in Thüringen, jetzt die Echtheit. Das Urteil hat das Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21.
Nachdem im Netz zunächst Zweifel an der Echtheit des Urteils geäußert wurden, bestätigte Steffen Dittes, stellvertretender Vorsitzender der Linken in Thüringen, jetzt die Echtheit. Das Urteil hat das Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21. Foto: dpa/Matthias Balk

Das Amtsgericht Weimar hat ein aufsehenerregendes Urteil gefällt. Das Gericht hat entschieden, dass die „Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen“. Und besagte Maßnahmen untersagt.

Lesen Sie auch: Meuterei gegen Merkels Notbremse-Gesetz

Nachdem im Netz zunächst Zweifel an der Echtheit geäußert wurden, bestätigte Steffen Dittes, stellvertretender Vorsitzender der Linken in Thüringen, die Echtheit. Das Urteil hat das Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21.

Im Urteil heißt es, dass es den „Leitungen und Lehrern der Schulen“ zweier Kinder, deren Eltern vor Gericht gezogen waren, untersagt wird, „für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben: Im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen, Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen, sowie an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen“.

Scharfe Kritik am Urteil

Seine Entscheidung begründet der Richter unter anderem mit dem laut Gericht „fehlenden Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte“. Zudem führt der Richter die nach seiner Einschätzung „Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens“ als einen der Gründe für sein Urteil an.

Steffen Dittes, der stellvertretende Vorsitzende der Linken im Thüringer Landtag, bestätigte am Sonnabend mittlerweile die Echtheit des Urteils. Dittes schrieb bei Twitter: „Entscheidung des AG Weimar ist bekannt“. Zugleich übte er scharfe Kritik an dem Urteil.

Dittes weiter: „Erkenntnisse zu Infektionen insbesondere bei den Mutanten wurden verantwortungslos ignoriert, höchst umstrittene Auffassungen einer Gutachterin zur Grundlage der Entscheidung gemacht, die Schüler:innen und Lehrer:innen gefährdet.“ Eine offizielle Stellungnahme des Weimarer Amtsgerichtes gab es bislang nicht.

Da es sich um ein Urteil in erster Instanz handelt, kann Einspruch eingelegt werden. Der Rechtsstreit geht in diesem Fall zur erneuten Entscheidung an die nächsthöhere Instanz. Nach Angaben von Steffen Dittes prüfen sowohl das Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport als auch das Justizministerium „Rechtsmittel zur schnellen Überprüfung der einstweiligen Anordnung im weiteren gerichtlichen Verfahren“.

Das Amtsgericht Weimar hatte erst im Januar einen Angeklagten freigesprochen, der wegen Verstößen gegen die Thüringer Corona-Verordnung vor Gericht stand. Im damaligen Urteil wurde das allgemeine Kontaktverbot im ersten Lockdown 2020 als unverhältnismäßig und verfassungswidrig eingestuft. Der Fall liegt mittlerweile beim Oberlandesgericht Jena.