Wegen steigender Corona-Zahlen: Brandenburg sagt „Freedom-Day“ ab +++ Maßnahmen werden verschärft +++ Diese neuen Regeln sind geplant
Als ersten Bundesland reagiert Brandenburg auf die steigenden Corona-Zahlen. ALLE Einschränkungen bleiben. Und es wird sogar verschärft.

Überall in Deutschland steigen die Corona-Zahlen wieder bedrohlich an. Trotzdem hält die Politik an den Plänen fest, dass am 20. März fast alle Corona-Maßnahmen wegfallen. Dagegen hat sich zuletzt bereits Widerstand formiert. Ärztekammer, Patientenschützer und zunehmend auch Gesundheitspolitiker mahnen an, zumindest den so genannten Basisschutz noch einmal zu verschärfen.
Jetzt denkt das erste Bundesland um. In Brandenburg soll der „Freedom Day“ am 20. März ausfallen. Da die Inzidenz in diesen Tagen voraussichtlich wieder über 1500 steigen wird und auch das Klinik-Warnsystem im Land auf Alarmstufe rot steht, will Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (64, Grüne) alle Einschränkungen beibehalten. Mehr noch: Die Corona-Maßnahmen sollen im Detail sogar verschärft werden.
Lesen Sie auch: Regierung plant Spritpreis-Rabatt: So hoch soll er sein! So kommen Sie an den Rabatt! Wann es (vielleicht) losgehen soll >>
Die neuen Corona-Regeln
Der Entwurf des Ministeriums für eine neue Infektionsschutz-Verordnung ab 18. März sieht vor:
- FFP2-Maskenpflicht, 1,5-Meter-Abstandspflicht und Zutrittsbeschränkungen bleiben gültig in Geschäften, Bussen, Bahnen, Taxis, Schiffen, Museen, Kinos, Zoos, Freizeitparks, Kliniken, Pflegeheimen und bei Unterhaltungsveranstaltungen in Sälen.
- Besucher von Kliniken und Pflegeheimen müssen ausnahmslos einen aktuellen Test vorweisen. Beschäftigte müssen sich nur zweimal wöchentlich testen – wenn sie geimpft oder genesen sind.
- Medizinische Masken sind Pflicht in Schulen und Horten. Wenn Schüler oder Lehrer nicht geimpfte oder genesen sind, müssen sie sich dreimal pro Woche testen (Kita-Kinder zweimal wöchentlich).
- In Hochschulen, Musikschulen und Fahrschulen müssen sich Ungeimpfte und nicht Genesene täglich testen. Für alle gilt eine Maskenpflicht (medizinische Maske).

- Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen müssen medizinische Masken getragen werden.
- Nur unter 3G-Bedigungen (geimpft, genesen oder mit aktuellem Test) darf man Gaststätten, Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen und Veranstaltungen besuchen, zu Veranstaltungen und körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren. Überall müssen medizinische Masken getragen werden.
Hier gilt künftig sogar 2G-Plus
- Ungeimpfte dürfen weder sexuelle Dienstleistungen anbieten noch in Anspruch nehmen (2G).
- Für Großveranstaltungen fallen die Teilnehmer-Obergrenzen weg. Ministerin Nonnemacher will dabei deshalb die 2G-Plus-Regel gelten lassen: Zutritt bekommen also nur Eintritt nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen Test.
- Ebenfalls 2G-Plus soll weiterhin bei Tanzveranstaltungen, in Clubs und Diskotheken gelten.
Für Corona-Hotspots soll es darüber hinaus die Möglichkeit geben diese Regeln noch verschärfen. In der Verordnung heißt es: „Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen über die Vorgaben (...) hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist.“
Am Dienstag will die Landesregierung über die neue Verordnung beraten. Gelten soll sie zunächst von 18. März bis 2. April.