Corona-Papier der Union

Im Wortlaut: Was die Unions-Länder wollen und anders sehen als die SPD

Unter anderem sollen die Weihnachtsferien vorgezogen werden

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Alle Schüler sollen in der Schule Masken tragen. An Grundschulen sollen lediglich Ausnahmen gelten, will die Union.
Alle Schüler sollen in der Schule Masken tragen. An Grundschulen sollen lediglich Ausnahmen gelten, will die Union.
Foto: imago images/Mattias Christ

Berlin - Die unionsgeführten Länder sind mit dem in der Berliner Senatskanzlei formulierten Vorschlag der SPD-Länder nicht in allen Punkten einverstanden. Der KURIER dokumentiert hier die Position der Union und Baden-Württembergs, wo die CDU zur grün geführten Landesregierung gehört. Zum Verständnis: Die A-Länder sind sozialdemokratisch geführt, die B-Länder von CDU oder CSU.

Das steht im Papier der  B-Länder: 

Punktation B-Seite Stand 22.11.

- Verlängerung der am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen bis 20.12.20.

-  Die aufgrund des Beschlusses vom 28.10.2020 geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben geschlossen.

- Übernachtungsangebote im Inland weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Maskenpflicht auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Lockerung Lenk- und Ruhezeiten sowie Anlieferzeiten. Empfehlung, Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen.

Maskenpflicht im Publikumsverkehr in Innenstädten; Kommunen gestalten diese aus.

- Appell an Wirtschaft und Arbeitswelt, Hygieneregeln einzuhalten. Wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, Regelung von Maskenpflicht wo möglich.

- Die Gastronomie bleibt weiter geschlossen.

-  Die Novemberhilfe wird als Dezemberhilfe auf Basis der Novemberhilfe verlängert. In die entsprechenden Förderprogramme sind ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einzubeziehen. Keine Mithaftung der Länder. Alle Voraussetzungen, insbesondere beihilferechtliche Zulässigkeit muss vom Bund unverzüglich geklärt werden. Voraussichtlich beihilferechtliche Schwierigkeit bei Auszahlungen über 800.000 €.

- Kontaktbeschränkungen: Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Kontrolle und Sanktionierung durch die örtlichen Behörden. Appell für den privaten Bereich, sich auf festen Hausstand zu beschränken.

- Auf private Reisen und Besuche soll verzichtet werden.

-  Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen:

Grundsatz: Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben geöffnet.

Grundsätzliche Maskenpflicht vor und auf dem Schulgelände aller Schulen und im Schulunterricht aller Schularten. Insbesondere Ausnahmen für den Unterricht in Grundschulen sind möglich.

Entzerrung des Schülerverkehrs: Zielformulierung: Verstärkung der Angebote der Schülerbeförderung bzw. schulorganisatorische Maßnahmen.

Wechselmodell in Infektionshotspots; in höheren Jahrgangsstufen möglich.

Vorziehen der Weihnachtsferien ab 21.12., um Kontaktreduzierung vor Weihnachten zu ermöglichen.

Gezielter Einsatz von Schnelltests in Schulen.

- Schutz vulnerabler Gruppen stärken – Hinweis auf die vom Bund derzeit vorbereiteten Maßnahmen (verbilligte Abgabe von 15 FFP2-Masken; Teststrategie: je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche).

- Opt-out-Klausel: Länder, in denen die Inzidenz in sieben aufeinander folgenden Tagen unter 50 liegt oder deren Infektionsdynamik eine dauerhafte Stabilisierung unterhalb des Schwellenwertes erwarten lässt, sofern andere relevante Indikatoren, wie zum Beispiel die Auslastung der Intensivkapazitäten, die Handlungsfähigkeit des ÖGD, dem nicht entgegen stehen, können von den beschlossenen Einschränkungen abweichen und Lockerungen vornehmen. [Soweit es das Infektionsgeschehen zulässt, können die Länder auch vorsehen, dass einzelne Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen Lockerungen zulassen können.] Länder mit einem besonders hohen Infektionsgeschehen können auch regional Verschärfungen vorsehen.

- Ausblick auf Weihnachten und Silvester: Soll unter Berücksichtigung der Formulierung der A-Seite morgen erörtert werden.  Keine Untersagung des Verkaufs und des Mitführens von Pyrotechnik – nur Empfehlung und Appell. Aber Verbot von Feuerwerk auf belebten Plätzen.

- Impfen: Personalrekrutierung, Bund muss Fragen der Aufklärung und Haftung klären, elektronisches Impfregister.

- Antigentests: Anpassung der Teststrategie, umfassenderer und niedrigschwelligerer Einsatz der Antigen-Schnelltests.

- Corona-Warn-App: Erweiterung des Leistungsspektrums. Bund soll mit BW und NRW unter Einbezug des Bundesdatenschutzbeauftragten prüfen, ob Lockerungen im Datenschutz möglich sind.

- Gemeinsame Kommunikationsstrategie und stringenter Vollzug.

-  Diskussionspunkt ggf. außerhalb des Beschlusses: Länderkritik am bereits in Kraft getretenen Gesetz zur Krankenhausfinanzierung.

- Entscheidung über eine Fortsetzung der Schließung erfolgt am 15.12.2020 (noch abhängig von abschließender Formulierung zu Weihnachten).