50-Stunden-Warnstreik ab Sonntag: Was Bahnreisende jetzt wissen müssen!
Viel wird nicht laufen für dann bestimmt wieder mega-genervte Bahnkunden. Warnstreik ist angesagt, satte 50 Stunden lang. Hier kommen Tipps zu Umbuchung, Stornierung und Entschädigung.

Am Montag und Dienstag kommt es für Bahnreisende mal wieder knüppeldick. Wegen des angekündigten Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) werden die meisten Räder stillstehen, mit massiven Einschränkungen ist zu rechnen. Los geht es bereits ab Sonntagabend. Was also ist zu tun, wenn man eigentlich auf die Bahn angewiesen und die Fahrkarte schon gekauft ist? Wird man eventuell entschädigt?
Die Deutsche Bahn (DB) informiert auf der Seite www.bahn.de und bietet auch eine kostenlose Streikhotline unter der Nummer 08000-996633 an.
Kann ich umbuchen?
Wer seine ab Sonntagabend geplante Bahnfahrt im Fernverkehr oder Nahverkehr wegen des Streiks absagen will, kann sich das Ticket erstatten lassen. Alternativ können alle bis einschließlich Freitag für Sonntag, Montag oder Dienstag gebuchten Tickets bis Sonntagabend flexibel genutzt werden. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben, auch für Züge des Nahverkehrs und der S-Bahn. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.
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Anders als sonst ist die Nutzung für die Tage nach dem Streik aber nicht möglich. Die Deutsche Bahn begründet das damit, dass die Züge wegen des Himmelfahrtswochenendes ab Mittwoch schon „sehr stark“ gebucht sind.
Wie stark ist der Nahverkehr betroffen?
Auch im Nahverkehr werden am Montag und Dienstag laut DB „größtenteils“ keine Züge fahren. Für jedes Bundesland sind die betroffenen Linien aufgezählt: unter bahn.de/service/fahrplaene/aktuell. Nutzerinnen und Nutzer können sich Tickets erstatten lassen oder sie bis Sonntagabend flexibel nutzen.
Gibt es eine Entschädigung?
Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
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Wie komme ich an mein Geld?
Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Das dazu notwendige Fahrgastrechte-Formular gibt es im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.
Außerdem ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.