Der Beitragsservice überprüft zum dritten Mal die Meldedaten für die Rundfunk-Gebühren.
Der Beitragsservice überprüft zum dritten Mal die Meldedaten für die Rundfunk-Gebühren. dpa/Nicolas Armer

Wer gerade umgezogen ist oder als Studierender die erste Wohnung bezieht, könnte demnächst wichtige Post bekommen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht wieder Daten der Einwohnermeldeämter zu allen Bürgern mit seinen Bestandsdaten ab. Dafür verschickt der Beitragsservice Schreiben an Haushalte. Und wer nicht darauf reagiert, zahlt vielleicht bald Rundfunkbeiträge, obwohl das gar nicht nötig wäre!

Beitragsservice bittet Angeschriebene um Rückmeldung

Mit dem Meldedatenabgleich, der am 6. November beginnt, solle geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Der Meldedatenabgleich ist gesetzlich geregelt und findet nach 2013 und 2018 inzwischen zum dritten Mal statt. Alle, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice dann ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und bittet um Rückmeldung.

Antwort an Beitragsservice per Post und online möglich

Wer einen solchen Brief erhält, sollte zeitnah reagieren und die nötigen Angaben übermitteln, empfiehlt der Beitragsservice. Das gehe am schnellsten und bequemsten online unter www.rundfunkbeitrag.de/meldedaten oder aber auf einem beigefügten Antwortformular per Post.

Melden die Angeschriebenen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird, und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden ihre Daten unverzüglich gelöscht. Bei der Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen. Dasselbe geschieht auch, wenn Angeschriebene den Brief ignorieren.

„Reagieren angeschriebene Personen nicht auf die Schreiben, meldet der Beitragsservice sie automatisch an, da davon ausgegangen werden muss, dass für ihre Wohnung der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist“, warnt der Beitragsservice. Fällige Erinnerungsschreiben sollen ab Januar verschickt werden.

Der Meldedatenabgleich stelle sicher, dass sich alle Bürger gleichermaßen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligten, erklärte Michael Krüßel, Geschäftsführer des Beitragsservice. Er sorge damit nicht nur für stabile Beiträge, sondern vor allem für Beitragsgerechtigkeit. Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat.

Berechtigte können sich von Fernsehgebühren befreien lassen

Doch es gibt auch viele Menschen, die zwar angeschrieben werden, sich aber von den Fernseh-Gebühren befreien lassen können. Und das hilft besonders im kommenden Winter angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten beim Sparen. Studierende zum Beispiel, die Bafög erhalten, können sich von einer zusätzlichen Gebühr befreien lassen. Dafür müssen Studierende beim Beitragsservice einen Antrag stellen.

Eine Befreiung vom monatlichen Beitrag ist zum Beispiel auch für Auszubildende möglich, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Auch wer bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Aber: Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung!