Vergleichsportal rechnete nach

Von wegen besser als Hartz IV: Bürgergeld reicht nicht für die Stromkosten!

Pauschale für Empfänger ist 25 Prozent zu niedrig, warnt das Vergleichsportal Check24.

Teilen
Das neue Bürgergeld sollte Empfänger besser stellen als Hartz IV, aber stimmt das?
Das neue Bürgergeld sollte Empfänger besser stellen als Hartz IV, aber stimmt das?dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Bürgergeld hat mit Jahresbeginn Hartz IV ersetzt, damit verbunden ist auch eine Erhöhung der Bezüge um 53 Euro für Empfänger. Die Bundesregierung verspricht durch das Bürgergeld „mehr Chancen und mehr Respekt“. Doch wer genau nachrechnet, muss feststellen, dass das Bürgergeld dies in Krisenzeiten überhaupt nicht einlöst. Laut einem Vergleichsportal deckt es zum Beispiel die Stromkosten ebenso wenig wie es zuvor Hartz IV tat.

Im Posten für Wohnen und Energie – ohne Miete – sind im Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende auf ein Jahr hochgerechnet knapp 511 Euro vorgesehen. Die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden beliefen sich trotz Strompreisbremse aber auf 641 Euro, rechnete das Online-Portal Check24 nach. „Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.“

Aufschlag beim Bürgergeld reicht nicht

Grundlage der Berechnung sind die Preise der Energieversorger, die über das Portal von Check24 Strom verkaufen. Auch die Sozialverbände VdK und der Paritätische bestätigen die riesige Lücke. „Der für die Stromkosten veranschlagte Betrag ist viel zu niedrig“, kommentierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Daran hat sich auch mit der Anpassung der Regelsätze nichts Grundsätzliches geändert. Das Problem hat sich mit dem starken Anstieg der Strompreise eher noch vergrößert.“

Die Bürgergeld-Sätze im Überblick
Die Bürgergeld-Sätze im Überblickdpa-infografik GmbH

Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ist mit der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld um 53 Euro auf 502 Euro im Monat gestiegen, das entspricht einer Erhöhung um knapp zwölf Prozent. Darüber hinaus übernimmt der Staat „angemessene“ Kosten für Miete und Heizung, die Stromrechnung muss aber aus dem Regelsatz bezahlt werden.

„Die Leistungen, die eigentlich ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern sollen, reichen vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen“, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die explodierenden Strompreise verschärften die Not für die Menschen, die Grundsicherung beziehen. „Für Single-Haushalte waren die Kosten zuletzt fast doppelt so hoch wie das, was amtlich zugestanden wurde“, sagte Schneider.

Explodierende Strompreise bei Bürgergeld-Pauschale nicht berücksichtigt

Zuständig für die Auszahlung des Bürgergelds sind die Jobcenter. „Die steigenden Heiz- und Stromkosten sind sehr herausfordernd“, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Heizkosten würden von den Jobcentern regelmäßig in der angemessenen Höhe übernommen. „Anders ist es bei den Stromkosten: Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfes, wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich angepasst. Die Jobcenter haben keinen Spielraum, den Regelbedarf anzupassen.“

Die Bundesagentur begrüße deshalb sehr, dass der Regelsatz zum 1. Januar so deutlich gestiegen sei. „Dennoch können steigende Stromkosten zu finanziellen Belastungen führen. Sollten Menschen in finanzielle Nöte kommen, können die Jobcenter zumindest ein Darlehen bewilligen.“