Volkswagen muss Schadenersatz zahlen
Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass das Verhaltendes Konzerns „objektiv sittenwidrig“ gewesen sei. Klagende Käufer können ihr Auto nun zurückgeben und das Geld dafür einfordern.

Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von VW frei. Das Verhalten des Konzerns sei „objektiv sittenwidrig“ gewesen, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Kläger Herbert Gilbert sprach im Anschluss von einem „tollen Urteil“. Denn für Opfer des Diesel-Skandals hat es weitreichende Folgen: Klagende Käufer können ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern.
Volkswagen kündigte nach dem Urteil an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“ anbieten. Das würde es den Klägern ersparen, ihren Prozess zu Ende zu führen.
Vertrauen der Käufer ausgenutzt
VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, um bei Behörden-Prüfungen die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Die Richter befanden, dass der Autobauer das Kraftfahrt-Bundesamt systematisch und langjährig getäuscht hat – mit dem Ziel der Gewinnmaximierung.
Die massenhafte Software-Manipulation sei nicht nur mit einer erhöhten Umweltbelastung verbunden gewesen. Es habe zudem die Gefahr bestanden, dass betroffene Autos beim Auffliegen des Skandals die Betriebsgenehmigung verlieren.
Gegenüber den Käufern sei das „besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren“. Die Arglosigkeit und das Vertrauen der Käufer seien ausgenutzt worden, so der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
Illegale Abgastechnik in Millionen VW-Autos
Das von VW später angebotene Software-Update beseitige das Kernproblem nicht. „Der Schaden liegt im ungewollten Vertragsschluss“, sei also schon beim Kauf entstanden.
Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Autos war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxid-Emissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.
Kläger Herbert Gilbert hatte 2014 knapp 31.500 Euro für sein Auto bezahlt und wollte sein Geld zurück. VW weigerte sich. Der Konzern hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Es gebe keinen Schaden.
Keine Auswirkung auf zuvor ausgehandelten Vergleich
Kläger Gilbert freut sich nun über das neue Urteil – auch wenn ihm bei der Berechnung des Schadenersatzes die gefahrenen Kilometer angerechnet werden. Hoch sei der Abzug in seinem aber Fall nicht, heißt es. Gilbert und VW hatten sich zuvor schon vor dem Oberlandesgericht Koblenz gestritten.
Keine Auswirkungen hat das BGH-Urteil auf einen zuvor ausgehandelten Vergleich, den laut VW etwa 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben.