Wegen der Corona-Rezession
Volkswagen macht 1,4 Milliarden Euro Verlust
Aber ein neues BGH-Urteil im Diesel-Skandal bewahrt den Konzern vor zusätzlichen Schadenersatzzahlungen.

Autohäuser waren in der Corona-Krise wochenlang geschlossen, die Werke der Hersteller heruntergefahren: Das hat der VW-Konzern auch finanziell zu spüren bekommen. Das Unternehmen rutschte, wie jetzt bekannt wurde, in die roten Zahlen. Ein neues Urteil im VW-Dieselskandal bringt dem Konzern nun allerdings Sparmöglichkeiten.
Volkswagen verbuchte im ersten Halbjahr dieses Jahres einen Verlust von 1,4 Milliarden Euro – vor Steuern. Zum Vergleich: Noch vor einem Jahr hatte der Wolfsburger Autokonzern 9,6 Milliarden Euro Gewinn gemacht. Auch der Umsatz sackte deutlich ab – um 23 Prozent auf 96 Milliarden Euro. Der Grund: In der Hochphase der Corona-Krise im März und April konnten in Europa und Nordamerika kaum Autos abgesetzt werden.
Kein Schadenersatz bei Diesel-Kauf nach Herbst 2015
Erspart bleiben dem Konzern zumindest zusätzliche Schadenersatzzahlungen im VW-Dieselskandal. Das verdankt der Autobauer einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs. Diesel-Klägern, die ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Abgas-Schwindels im Herbst 2015 gekauft haben, steht demnach kein Schadenersatz zu. Ab diesem Zeitpunkt habe VW sein Verhalten geändert, urteilte das Gericht. Eine Täuschung von Käufern sei nicht mehr feststellbar.
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Die Richter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-Fall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.
Hintergrund: Volkswagen war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre und einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen. Von da an war das Thema über Monate groß in den Medien. VW hatte damals auch eine Internetseite eingerichtet, auf der Autobesitzer überprüfen konnten, ob auch ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat. Deshalb sei davon auszugehen, dass wesentliche Umstände, die vorher für eine Täuschung sprachen, bereits im Herbst 2015 entfallen seien, so der Vorsitzende Richter.
50.000 noch laufende Verfahren
Vor Bekanntwerden des Skandals sieht die Sache ganz anders aus. Für diese Zeit hat der BGH in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai festgestellt, dass der Konzern seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt.
Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen. (mit dpa)