Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln soll mit mehr Nachdruck durchgesetzt werden.
Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln soll mit mehr Nachdruck durchgesetzt werden. Foto: Imago Images/Christoph Hardt

Berlin - Fahrgäste in Bus und Bahn müssen sich auf eine stärkere Kontrolle der Maskenpflicht einstellen. Von Oktober an soll es regionale, überregionale und bundesweite Schwerpunktkontrollen an bestimmten Tagen geben. Darauf einigten sich Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen mit der Bundespolizei, den Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften.

„Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen werden ihre Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht sichtbar erhöhen“, heißt es in der Erklärung. Es bedürfe einer verstärkten Anstrengung aller Verantwortlichen.

Kontrollen auch auf Bahnhöfen und an Haltestellen

Die Maskenpflicht dient dazu, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Aktionstage sollen demnach ein Zeichen des gemeinsamen Willens zur Einhaltung der Vorgabe zu setzen. Verkehrsunternehmen, Ordnungs- und Gesundheitsämter, Polizei der Länder und Bundespolizei werden sich dazu abstimmen und eng koordinieren, wie es hieß. Je nach Landesrecht sollen die Kontrollen auch auf Bahnhöfe und Haltestellen ausgedehnt werden.

„Der weit überwiegende Teil unserer Fahrgäste hält sich an die Maskenpflicht“, hob der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hervor. Die Schwerpunktkontrollen seien eine gute und bereits bewährte Maßnahme.

Nikutta rügt Masken-Verweigerer

Bahn-Vorstandsmitglied Sigrid Nikutta sagte über Maskenverweigerer, in unserer Gesellschaft dürfe sich jeder ausleben. „Aber diese Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit anderer beschneidet, und das machen diese Leute“, betonte sie bei einer Veranstaltung des Journalisten Peter Turi.

Der Deutsche Städtetag zeigte sich überzeugt, dass die Maskenpflicht größere Übertragungen des Virus in Bussen und Bahnen bisher verhindert hat. „Wo diese Einsicht fehlt, müssen wir leider nachhelfen.“

Seit Wochen wird jedoch darüber diskutiert, wer die Pflicht durchsetzen soll. In der Erklärung wird klargestellt: „Das Erheben von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden.“

Gewerkschaft zufrieden

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft zeigte sich zufrieden: „Unser Standpunkt wurde bekräftigt: Bus- und Bahn-Personal wird nicht zur Maskenpolizei.“ Der kommissarische Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel gab jedoch zu bedenken: „Die Durchsetzung der Regeln wird nur erfolgreich sein, wenn Bahn- und Verkehrsunternehmen aber auch die Behörden ausreichend Personal haben.“

Die Länder hatten sich im August darauf verständigt, ein Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenverweigerer festzulegen. Allein Sachsen-Anhalt zog nicht mit. Dort gibt es kein Bußgeld.