Verhaftet: Politiker handelte mit gefälschten OP-Masken – neun Millionen Euro Schaden!
Rund zehn Millionen untaugliche OP-Masken, die im April 2020 an Bayern verkauft wurden, sind dort an Städte und Landkreise verteilt worden.

Wegen Millionen-Betrugs mit Corona-Schutzmasken wird gegen zwei Geschäftsleute in Bayern ermittelt. Jetzt kam heraus: Die rund zehn Millionen untauglichen OP-Masken, die im April 2020 an Bayern verkauft wurden, sind dort an Städte und Landkreise verteilt worden.
Bayern zahlte 9 Millionen Euro für Schrott-Masken
„Zum Zeitpunkt der Auslieferung galten die MNS auf der Basis der mitgelieferten Unterlagen als verkehrsfähig“, erklärte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. MNS steht für Mund-Nasen-Schutz.
Auch zu den Kosten des Maskendeals, der vergangene Woche bekannt geworden war, äußerte sich die Behörde nun erstmals. Sie habe rund neun Millionen Euro brutto bezahlt.
Die zwei Unternehmer aus der Oberpfalz im Alter von 31 und 33 Jahren wurden vergangene Woche verhaftet. Sie sollen dem Landesamt die rund zehn Millionen Masken in mehreren Tranchen verkauft haben. Bei einem der Männer handelt es sich sogar um einen 31-jährigen Lokalpolitiker der Freien Wähler, die in der bayerischen Landesregierung der Juniorpartner der CSU sind.
Gefälschtes Zertifikat vorgelegt
Die OP-Masken sollen nicht dem europäischen Schutzstandard entsprochen haben, sondern lediglich sogenannte Community-Masken ohne Zertifizierung gewesen sein. Zur Täuschung über die Qualität sollen die beiden Männer eine gefälschte Bestätigung vorgelegt haben, so die ermittelnde Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Dazu, ob die ungeeigneten OP-Masken vor Ort auch verwendet wurden, machte das LGL keine Angaben. Angesichts des Maskenmangels zu Beginn der Pandemie ist dies aber nicht auszuschließen.
Zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt wurden die Masken wegen Hinweisen der zuständigen Überwachungsbehörde in Hamburg durch ein externes akkreditiertes Labor überprüft, wie das LGL mitteilte. Dies habe ergeben, dass die Masken zwar eine ausreichende Filterleistung hatten, allerdings bei anderen Eigenschaften die Norm nicht erfüllten. Daher seien sie „als nicht verkehrsfähig einzustufen“ gewesen.