Bundesverfassungsgericht stoppt Zuschlag

Verfassungswidrig: Parteien bekommen wieder weniger Geld vom Staat!

216 Abgeordnete von Grünen, Linke und FDP haben einen 25-Millionen-Zuschlag bei der staatlichen Parteienfinanzierung erfolgreich prüfen lassen. Union und SPD hatten ihn 2018 beschlossen.

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Doris König verliest die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Doris König verliest die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig. Mit seiner Entscheidung gab das Gericht 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP – damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen.

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Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichend begründet, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, am Dienstag. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung.

Ausgezahltes Geld wird möglicherweise nicht zurückgefordert

Was das konkret für die schon ausgezahlten Gelder heißt, blieb zunächst offen.

„Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben“, betonte König. Nach dem Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien dürfe der Staat den Prozess der politischen Willensbildung nicht beeinflussen. Auch dürfe der Umfang der Staatsfinanzierung nicht immer weiter anschwellen.

König sagte, eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung solle verhindern, dass bei den  Bürgern der Eindruck entstehe, die Parteien würden sich in unangemessener Weise aus öffentlichen Kassen selbst bedienen. „Denn ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltigen Akzeptanzverlust für dieses System führen.“ 

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Erhöhung war mit mehr Sicherheitsaufgaben im Netz begründet worden

Mit Stimmen von Union und SPD hatte der Bundestag seinerzeit die deutliche Aufstockung beschlossen. Die Parteien begründeten das in erster Linie mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz.  

Dass sich die Verhältnisse einschneidend geändert hätten, haben die Parteien laut König zwar hinreichend dargelegt. Die Anhebung könnte also gerechtfertigt sein, war aber nicht ausreichend begründet.  

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Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen, hängt vor allem davon ab, wie sie bei den letzten Wahlen abgeschnitten haben. Die staatlichen Mittel werden an die Teuerungsrate angepasst, steigen so regelmäßig. Andere Einnahmequellen sind etwa Mitgliederbeiträge und Spenden.

Geld aus öffentlichen Kassen bekommen dabei nicht nur im Bundestag und in Landtagen vertretene Parteien, sondern auch kleinere. Um wie viel es geht, macht eine Übersicht des Bundestags für das Jahr 2021 deutlich: 20 Parteien hatten Anspruch auf staatliche Finanzierung. Das Spektrum reicht von rund 13.600 Euro für Team Todenhöfer bis gut 56 Millionen Euro für die SPD.