Internethändler sollen eine Abgabe zahlen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Bestellwert richtet.
Internethändler sollen eine Abgabe zahlen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Bestellwert richtet. Foto: dpa/Peter Steffen

Während der Einzelhandel zur umsatzstärksten Weihnachtszeit im Lockdown dicht machten musste, profitieren Onlinehändler als große Gewinner von der Corona-Krise. Doch die Sorgen um die Situation der Beschäftigten wachsen.

Jeder dritte Beschäftigte im Versandhandel in Deutschland arbeitet als Niedrigverdiener, heißt es in einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Das mittlere Einkommen der im Versandhandel voll Beschäftigten lag demnach im vergangenen Jahr bei 2663 Euro brutto pro Monat. Das sind 738 Euro weniger als über alle Branchen hinweg.

Jeder dritte Beschäftigte im Versandhandel ist Niedrigverdiener

Jeder dritte Vollzeitbeschäftigte im Versandhandel arbeitete zum Niedriglohn mit weniger als zwei Drittel des mittleren Gehalts, verdiente also weniger als 2267 Euro im Monat. Der Anteil der Niedriglohn-Beschäftigten lag fast 15 Prozentpunkte höher als bei den Beschäftigten insgesamt.

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Die Arbeitsverhältnisse, die im vergangenen Jahr im Versandhandel begonnen wurden, waren laut Bundesagentur zu rund 60 Prozent befristet. Über alle Branchen hinweg waren dies nur 40,7 Prozent. Zudem arbeiteten noch im März fast 29.000 Versandhandelsbeschäftigte als Minijobberinnen und Minijobber.

Job-Bedingungen, die mithelfen, dem Onlinehandel immense Profite zu bescheren. Deshalb plant die Unionsfraktion im Bundestag, dass der boomende Onlinehandel dem durch den Lockdown erschütterten Einzelhandel unter die Arme greifen soll. Laut einem Zeitungsbericht wollen CDU und CSU Pakete im Onlinehandel besteuern.

Dem durch den Corona-Lockdown erschütterten Einzelhandel solle durch einen „Pakt für lebendige Innenstädte“ unter die Arme gegriffen werden, berichtet die Welt am Sonntag unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Grundsatzpapier. Dazu solle ein „Innenstadtfonds“ aufgelegt werden, der durch Steuergelder, aber auch durch eine neue Abgabe für den Onlinehandel gespeist werden solle. Die Paketabgabe richte sich dabei „in der Höhe proportional nach dem Bestellwert“.