Keine Zustimmung von CDU und CSU
Union stoppt Bürgergeld im Bundesrat! Vermittlungsausschuss muss Kompromiss suchen
CDU und CSU hatten angekündigt, das Bürgergeld im Bundesrat nicht passieren zu lassen, und machten es wahr

Es wird eng mit dem Bürgergeld: Wie von der Union angekündigt, erhielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Hartz-IV-Ersatz am Montag bei einer Bundesrats-Sondersitzung keine Mehrheit. Jetzt muss der Vermittlungsausschuss aus Mitgliedern der Länderkammer und des Bundestags versuchen, einen Kompromiss zu finden, damit das Bürgergeld vielleicht doch noch zum 1. Januar 2023 eingeführt werden kann. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte nach der Abstimmung an, noch am Montag des Ausschuss anzurufen.
Baden-Württembergs Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) wies in der Debatte den Vorwurf der Ampel-Koalition zurück, die Union wolle das Bürgergeld blockieren. „Es geht uns nicht um Blockade. Es geht uns um konstruktives Zusammenarbeiten. Es geht uns nicht um ein politisches Machtspiel. Es geht uns um die Verbesserung einer Reform, die für die Arbeits- und Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland der kommenden Jahres eine ganz große und entscheidende Rolle spielen wird.“
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Bayerns Regierung sieht ein Signal im Bürgergeld, dass Arbeit sich immer weniger lohne
Bayerns Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU), begründete das Nein Bayerns. Das Gesetz sei von Grund auf „sozial unausgewogen“. Die Ampel-Koalition sende damit das Signal, dass sich Arbeit immer weniger lohne. „Das Gesetz ist und bleibt das falsche Signal zur falschen Zeit.“
Die Ampel-Pläne sehen eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro vor. Das ist unstrittig und wird auch von der Union befürwortet. CDU-Chef Friedrich Merz hatte deshalb vorgeschlagen, die Hartz-IV-Sätze entsprechend anzuheben und dann das Bürgergeld noch einmal zu diskutieren.

Arbeitslose sollen künftig weniger durch einen angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt werden, Arbeit anzunehmen, speziell im ersten halben Jahr des Bürgergeldbezugs. Das lehnt die Union ab. Sie argumentiert außerdem, dass das sogenannte Schonvermögen, das in den ersten beiden Jahren des Bürgergeld-Bezugs vom Empfänger nicht für seinen Lebensunterhalt herangezogen werden muss, viel zu hoch angesetzt sei. Bei einem Alleinstehenden sind es 60.000 Euro, bei jedem weiteren Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft weitere 30.000 Euro.
Die Verhandlungen des Vermittlungsausschusses aus je 16 Bundestags- und Bundesratsmitgliedern dürften zunächst informell geführt werden, um Zeit zu gewinnen. Der Ausschuss muss sich erst konstituieren, und zu einer Sitzung muss fünf Tage vorher eingeladen werden. Sollten sich die Mitglieder inoffiziell einigen, kann der offizielle Kompromiss schnell im Ausschuss verabschiedet werden. Minister Heil hofft, dass das Gesetz dann noch am übernächsten Freitag den Bundesrat passiert.
Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden passierte den Bundesrat
Dagegen hat der Bundesrat den Weg für die milliardenschwere, einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro.
Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von Erdgas und Wärme grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden, indem sie ihnen wieder gutgeschrieben wird. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen.
Kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 1500 Megawattstunden Gas werden durch die Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten entlastet. Unabhängig vom Jahresverbrauch hilfeberechtigt sind unter anderem Pflege-, Rehabilitations- und Forschungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.
Für Mieter, die Gas und Wärme über die Nebenkosten zahlen, gibt es Sonderregeln
Mieter, die keine direkten, eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern Gas und Wärme über ihre Nebenkostenabrechnungen zahlen, sind Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung mit dem Vermieter vorgesehen, teilte der Bundesrat nach seiner Entscheidung mit. Ziel ist es, auch diese Haushalte schnell zu entlasten.
Die Gas- und Wärmeversorger können sich die ausgefallenen Dezemberzahlungen über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen.