Das Atomkraftwerk Gundremmingen, einst größter Atommeiler Deutschlands, ging am 31.12.2021 vom Netz.
Das Atomkraftwerk Gundremmingen, einst größter Atommeiler Deutschlands, ging am 31.12.2021 vom Netz. dpa/Stefan Puchner

Trotz massiver Kritik hat die EU-Kommission Investitionen in neue Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Auflagen als klimafreundlich eingestuft. Deutschland wandte sich gegen diese Regelung, Österreich und Luxemburg wollen sogar klagen.

Gaskraftwerke gelten bis 2030 als nachhaltig

Der nun angenommene Rechtsakt sieht vor, dass Investitionen in neue Gaskraftwerke bis 2030 als nachhaltig gelten, wenn sie unter anderem schmutzigere Kraftwerke ersetzen und bis 2035 komplett mit klimafreundlicheren Gasen wie Wasserstoff betrieben werden.

Im ursprünglichen Entwurf war die Beimischung von klimafreundlichen Gasen schon ab 2026 vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Gaskraftwerke nun unter Umständen länger höhere Anteile an verschmutzendem Erdgas nutzen könnten. Gleichzeitig muss ein neues Kraftwerk weniger strenge Auflagen erfüllen, um zu zeigen, dass es weniger CO2-Emissionen ausstößt als etwa ein Kohlekraftwerk, das es ersetzt.

Bei Atommeilern ist die Frage der Endlagerung entscheidend

Neue Atomkraftwerke sollen bis 2045 als nachhaltig klassifiziert werden, wenn ein konkreter Plan für die Endlagerung radioaktiver Abfälle ab spätestens 2050 vorliegt. Auch der Umbau von alten Kraftwerken kann als klimafreundliche Investition gelten. Die Nutzung besonderer unfallresistenter Brennstoffe wird allerdings erst ab 2025 vorgeschrieben, anstatt sofort zu gelten, wie im Entwurf geplant war.

Hintergrund der Einstufung von bestimmten Gas- und Atomprojekten als nachhaltig ist die sogenannte Taxonomie der EU, eine Art Kompass für nachhaltige Finanzen. Sie soll Bürger und Anleger dazu bringen, in klimafreundliche Technologien zu investieren, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Die EU hat sich vorgenommen, Treibhausgase bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren im Vergleich zu 1990, und bis 2050 klimaneutral zu werden.

„Der heutige delegierte Rechtsakt mag nicht perfekt sein, aber er ist eine reale Lösung – er bringt uns näher zu unserem Ziel der Klimaneutralität“, sagte Finanzkommissarin Mairead McGuinness zur Präsentation des Textes in Brüssel.

Dagegen machen einige EU-Länder und auch die Grünen in Deutschland mobil: Durch die Entscheidung, Atomkraft und Erdgas als nachhaltig und damit förderwürdig einzustufen, sei die Taxonomie als EU-Ökosiegel für nachhaltige Investitionen entwertet, sagte die Parteivorsitzende Ricarda Lang am Mittwoch. „Statt Greenwashing zu verhindern, macht die EU-Kommission die Taxonomie damit selbst zu einem Greenwashing-Instrument.“

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Die Grünen wollten sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung mit „Nein“ stimmt, sagte Lang, die am vergangenen Wochenende zur neuen Co-Vorsitzenden gewählt worden war. Zudem gelte es, die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen den Rechtsakt zu prüfen. „In diesem Fall würde es Sinn ergeben, dass Deutschland sich den intendierten Klagen vieler EU-Mitgliedsländer anschließt.“