Schluss mit Putin-Propaganda in Deutschland: Das „Z“-Symbol ist jetzt strafbar!
Wer das „Z“-Zeichen in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zur Schau stellt, muss ab sofort auch in Berlin mit harten Strafen rechnen.

Nach Niedersachsen und Bayern geht jetzt auch Berlin konsequent gegen das Verwenden von Putins „Z“-Symbol in Deutschland vor.
Das Zeichen sei ein Symbol für die Unterstützung der russischen Armee im Ukraine-Krieg, erklärt Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD). Wer damit öffentlich Zustimmung zum Angriffskrieg von Russlands Staatschef Wladimir Putin zum Ausdruck bringe, der müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
„Es ist mir absolut unverständlich, wie das stilisierte ‚Z‘ sogar bei uns dafür genutzt werden kann, um diese Verbrechen gutzuheißen“, so Pistorius.
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Geldstrafe oder Haft möglich
Das „Z“ werde auf Gebäuden, an Autos oder an der Kleidung gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu zeigen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Auch in Niedersachsen habe es schon „entsprechende Beobachtungen“ gegeben.
Das Innenministerium wies die Polizei an, dass die öffentliche Verwendung des Symbols auf Demonstrationen und die öffentliche Verbreitung Straftaten darstellen können.
Grundlage ist Paragraf 140 Nummer zwei des Strafgesetzbuches: Demnach wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Möglich sind bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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In Russland taucht der lateinische Buchstabe vielerorts im öffentlichen Raum auf. Er ist als Symbol gut zu erkennen, da er im Russischen normalerweise nicht existiert.
Die Polizei in Niedersachen wird ab sofort prüfen, ob ein Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg besteht. In begründeten Verdachtsfällen würden Täter konsequent verfolgt.
Auch Bayern will konsequent gegen Zeichen vorgehen
Auch Bayern will das öffentliche Zur-Schau-Stellen des „Z“-Symbols strafrechtlich verfolgen. „Die bayerischen Staatsanwaltschaften gehen gegen Personen, die den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg öffentlich billigen, konsequent vor“, sagte Justizminister Georg Eisenreich (51, CSU) der dpa. „Wir akzeptieren nicht, wenn völkerrechtswidrige Verbrechen gebilligt werden.“
Der russische Präsident Wladimir Putin habe einen verbrecherischen Angriffskrieg losgetreten, der schreckliches Leid für das ukrainische Volk bedeute, so Eisenreich weiter. Die bayerische Justiz schaue daher genau hin. „Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Jeder darf seine Meinung in Deutschland äußern. Die Meinungsfreiheit endet aber dort, wo das Strafrecht beginnt.“
Wer das Kennzeichen öffentlich verwende, müsse wissen, dass er sich strafbar machen könne.
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Symbol der Unterstützer Putins
Das „Z“ wurde mit Beginn des Überfalls auf die Ukraine zu einem Symbol der Unterstützer Putins. Es soll den russischen Slogan „za pobedoy“ bezeichnen, zu Deutsch: „für den Sieg“. Der russische Turner Iwan Kuliak sorgte für einen Skandal, als er zur Siegerehrung bei einem Weltcup-Wettkampf mit einem aufgeklebten Z erschien.
