In Kriegsgefangenschaft: Deutschland sperrt Ukraine-Kriegsheld Aiden Aslin aus EU aus
Aiden Aslin soll in die Ukraine zurück, um über russische Kriegsverbrechen auszusagen. Doch deutsche Behörden haben gegen ihn eine Einreisesperre verhängt.

Es ist ein Schlag ins Gesicht für einen verdienten Kriegshelden, der nur in seine Wahlheimat zurück möchte. Der britische Ex-Ukraine-Soldat Aiden Aslin kann nicht in die Europäische Union einreisen, weil deutsche Behörden gegen ihn eine Einreisesperre verhängt haben.
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„Ich sollte glücklich sein, aber es ist schwer glücklich zu sein, wenn man nicht in seine Wahlheimat der letzten fünf Jahre gehen kann“, sagt Aslin dem BERLINER KURIER.
Aiden Aslin soll in Ukraine zu russischen Kriegsverbrechen aussagen
Der Fall ist besonders brisant, da Aslin für die Ukraine im Krieg gegen Russland gekämpft hat und zwischenzeitlich nach seiner Gefangennahme in Mariupol in russischer Kriegsgefangenschaft gesessen hat und dort gefoltert wurde. „Die ukrainischen Behörden haben mir den Status eines Opfers russischer Kriegsverbrechen gewährt“, berichtet Aslin. Er soll sogar als Zeuge bei den ukrainischen Behörden zur Untersuchung von Kriegsverbrechen aussagen.

Russland beschuldigte Aslin ein Söldner in der ukrainischen Fremdenlegion zu sein. Dabei ist Aslin schon seit 2018 Soldat in der 36. Marinebrigade der regulären ukrainischen Armee. Die Russen hatten ihn zusammen mit anderen Kriegsgefangenen sogar öffentlich vorgeführt und ihn zum Tode verurteilt. Dazu kam es immerhin nicht. Er wurde Ende September zusammen mit weiteren Kriegsgefangenen, darunter viele der Verteidiger von Mariupol, ausgetauscht. Unter Vermittlung von und mit Umweg durch Saudi-Arabien reiste er nach London aus.
Hat Bundespolizei ihn aus Sorge um Identitätsklau gesperrt?
Seine Anwälte in Großbritannien vermuten, dass die Bundespolizei ihn in dieser Zeit auf die Einreisesperre gesetzt haben könnte, um einen Missbrauch seiner Identität zu verhindern. Doch mit Sicherheit wisse er das nicht. Auf eine Anfrage des KURIER hat die Bundespolizei bisher nicht geantwortet.
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Aslin hat laut eigenen Angaben keine Straftaten begangen und keine Einträge in seinem Führungszeugnis. Auch deshalb sei er guten Glaubens im Oktober nach Warschau geflogen, um von dort in die Ukraine weiterzureisen. „Aber der polnische Grenzschutz hat mich festgehalten und mir mitgeteilt, dass eine Einreisesperre gegen mich von deutschen Behörden verhängt wurde“, berichtet er.

Kein anderer Einreiseweg offen
Einen Grund hätten die polnischen Behörden ihm nicht nennen können. „Es sei jedoch nicht wegen etwaiger krimineller Verstöße oder illegaler Einreise gewesen. Die haben mich an die deutschen Behörden verwiesen“, sagt er. Er bekam einen Stempel in den Pass und wurde abgeschoben.
Eine Woche später probierte er es über die Republik Moldau, da diese noch kein EU-Mitglied ist. Doch dort wurde er wegen des polnischen Stempels ebenfalls wieder abgeschoben. Der Flugverkehr in die Ukraine ist seit Beginn der Invasion eingestellt und eine Einreise ist nur über den Landweg über die EU oder Moldau möglich. Nun warte er in Großbritannien auf eine Antwort der deutschen Behörden. Die bleibe aber bisher aus. Der Fall zieht sich schon seit November.
Panikattacke in Abschiebehaft
Aslin lebt eigentlich mit seiner Partnerin in der Ukraine und kann nun nicht zu seinem Wohnsitz in der südukrainischen Stadt Mykolaiw zurückkehren. „Unser Haus in der Ukraine ist leer, alles ist so, wie wir es zurückgelassen haben“, berichtet er. Er vermisse seine Wahlheimat, in der er schon seit fünf Jahren lebt.
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Dass nun ausgerechnet Deutschland ihn von einer Heimkehr abhält, ärgert ihn. Besonders die durch die Einreisesperre verursachte Abschiebehaft habe ihm übel zugesetzt. „Nachdem ich so lange in Gefangenschaft unter den schlimmsten Bedingungen verbracht habe, die man sich vorstellen kann, wurde ich dort erneut inhaftiert und bekam sogar eine Panikattacke, weil ich das Gefühl hatte, alles noch einmal durchzumachen“, so Aslin.