Russlands Diktator Wladimir Putin in Moskau.
Russlands Diktator Wladimir Putin in Moskau. Pavel Bednyakov/Sputnik/AFP

Wegen seiner Verantwortung für Kriegsverbrechen in der Ukraine hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Gegen Putin sei wegen der „unrechtmäßigen Deportation“ ukrainischer Kinder nach Russland Haftbefehl ergangen, erklärte das Gericht mit Sitz in Den Haag am Freitag. Ein weiterer Haftbefehl erging demnach gegen die Kinderrechtsbeauftragte des russischen Präsidenten, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, wegen des gleichen Vorwurfs.

Internationaler Strafgerichtshof: Putin persönlich für Kriegsverbrechen verantwortlich

Es bestünden „vernünftige Gründe“ für die Annahme, dass Putin für die als Kriegsverbrechen einzustufende Verschleppung von Kindern auf russisches Territorium „persönlich verantwortlich“ sei, erklärte der Strafgerichtshof. Die Verbrechen hätten in den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine „mindestens ab dem 24. Februar 2022“, dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, eingesetzt.

Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bis Februar dieses Jahres mehr als 16.000 Kinder aus der Ukraine nach Russland oder in russisch kontrollierte Gebiete verschleppt. Der IStGH hatte bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Ermittlungen aufgenommen.

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Der ukrainische Präsident Wolodymoyr Selenskyj lobte den IStGH für eine „historische Entscheidung“. Er erklärte in einer Videobotschaft: „Der Anführer eines Terrorstaates und eine weitere russische Amtsträgerin sind offiziell Verdächtige in einem Kriegsverbrechen.“

Haftbefehl gegen Putin: Was passiert jetzt?

Dass dieser Haftbefehl Folgen mehr als eine symbolische Rüge gegenüber dem russischen Angriffskrieg ist, darf bezweifelt werden. Denn der Internationale Strafgerichtshof hat, anders als sein Namen vermuten lässt, keine universelle Zuständigkeit. Zwar ist eine Zuständigkeit des Gerichtshofes im Falle des russischen Krieges in der Ukraine gegeben, weil die Ukraine, die zwar wie Russland selbst nicht Mitglied ist, die Zuständigkeit des IStGH bejaht und die Kriegsverbrechen auf ihrem Territorium verübt wurden.

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Doch auch wenn in diesem Fall sehr früh Ermittlungen aufgenommen wurden und nun genügend Beweise für einen Haftbefehl vorliegen, ist dessen Vollstreckung unwahrscheinlich. Denn der IStGH hat keine eigene Polizeimacht und ist im Falle von Putins Haftbefehl darauf angewiesen, dass Russland seinen Präsidenten ausliefert. Dass scheint jedoch zum aktuellen Zeitpunkt völlig ausgeschlossen. Ein Kremlsprecher bezeichnete den Haftbefehl als „juristisch nichtig“.