Der Krieg in der Ukraine und der Wehrdienst: Kann die Regierung mich einziehen – und muss ich Deutschland mit der Waffe verteidigen?
In der Ukraine passiert es bereits: Männer zwischen 18 und 60 Jahren dürfen das Land nicht verlassen, sollen ihre Heimat gegen die russischen Truppen verteidigen.

Am 24. Februar begann mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine der Krieg im Osten – und spätestens seit diesem Tag gibt es eine Frage, die vor allem Männer beschäftigt: Kann die Regierung, sollte sich der Konflikt weiter ausbreiten, auch jeden einzelnen mit der Waffe in den Krieg schicken, um Deutschland zu verteidigen?
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Kann jeder zum Wehrdienst verpflichtet werden? Hier gibt es Antworten
In der Ukraine passiert es bereits: Männer zwischen 18 und 60 Jahren dürfen das Land nicht verlassen, sollen ihre Heimat gegen die russischen Truppen verteidigen. Auf Youtube gibt es nun Antworten – von Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei „Wilde Beuger Solmecke“. In Videos beantwortet der Jurist regelmäßig Fragen seiner Nutzer – und auch diese Frage scheint viele Menschen beschäftigt zu haben.
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In der Ukraine würden Männer an den Grenzen bereits abgewiesen, nur Frauen und Kinder dürften das Land verlassen. „Der militärische Begriff für die Ausrufung ist die sogenannte Generalmobilmachung“, erklärt Solmecke. „Der Begriff steht für die Vorbereitung der Streitkräfte des Landes in einem bewaffneten Konflikt.“
Es gebe aktive und teilaktive Soldatinnen und Soldaten, die ausgerüstet und mit Befehlen versehen würden. Die Generalmobilmachung sei so weit, dass sie eben nicht nur für Soldaten und Reservisten gelte, sondern für alle Männer im wehrfähigen Alter.
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Kann das auch in Deutschland passieren? Kann hier auch einfach jeder eingezogen werden? Die Wehrpflicht sei zwar abgeschafft, aber noch immer im Grundgesetz verankert. Dort heißt es: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“
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Auch im Wehrpflichtgesetz sei festgelegt, dass man im Spannungs- und Verteidigungsfall zur Wehrpflicht eingezogen werden könne. „Der Spannungsfall ist die Vorstufe des Verteidigungsfalls“, sagt Solmecke. „Eine erhöhte außenpolitische Konfliktsituation mit gesteigerter Wahrscheinlichkeit zu einem bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet. Das heißt, es sind Krisensituationen, die so schlimm sind, dass sie in einem Krieg münden können.“ Um den Spannungsfall festzustellen, brauche es eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages. Der Verteidigungsfall bestehe dann, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird.
Wehrdienst: Niemand darf gegen seinen Willen gezwungen werden
„Eigentlich mag man sich das gar nicht vorstellen, dass Deutschland auch von Putin angegriffen werden könnte“, sagt Solmecke. Aber: Was wäre wenn? Wehrpflichtig seien laut Wehrpflichtgesetz alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren. Nicht zum Dienst an der Waffe herangezogen werden dürften allerdings Kriegsdienstverweigerer – denn laut Grundgesetz darf niemand gegen seinen Willen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. „Eine von beiden Alternativen hätten also Männer ab 18 Jahren: Sie könnten entweder in den Krieg oder sie könnten den Kriegsdienst verweigern“, sagt Solmecke. Wer das tut, könne dann aber beispielsweise im Sanitätsdienst eingesetzt werden.
Übrigens: Flucht sei keine Option, denn im Strafgesetzbuch ist die „Wehrpflichtentziehung“ geregelt. „Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder für eine einzelne Art der Verwendung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es dort. Für Soldaten, die trotz Verpflichtung flüchten, gelte der Fahnenflucht-Paragraph – auch hier wird eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren genannt.
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Eines habe Solmecke aber nicht finden können: Einen Paragraphen, der es Männern zwischen 18 und 60 Jahren verbietet, das Land zu verlassen. „Das heißt: Wenn ihr nicht einberufen worden seid, nichts davon wisst und euch dem nicht entzieht, dann passiert nichts.“