Ab jetzt wird gespart. Ab dem 1. September gelten Energiesparvorgaben.
Ab jetzt wird gespart. Ab dem 1. September gelten Energiesparvorgaben. dpa/Marijan Murat

Energie wird knapp und knapper, da helfen vielleicht auch kleine Schritte und Sparmaßnahmen, um einigermaßen heil durch die kommende kalte Jahreszeit zu kommen – hofft zumindest die Regierung. Und beglückt das Land seit Donnerstag mit einer Reihe von Energiesparvorgaben. Mit ihrer Hilfe soll der Verbrauch in den nächsten sechs Monaten gedrosselt werden.

„Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus“, heißt es in der Verordnung. Zusammen mit weiteren Vorgaben, die vom 1. Oktober an gelten, soll laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden. Hier die ab dem 1. September geltenden Regeln im Detail.

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume in öffentlichen Gebäuden werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.

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In öffentlichen Gebäuden wird die Temperatur reduziert

Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt – bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten „überwiegend im Stehen oder Gehen“ verrichten oder mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit gilt eine Obergrenze von 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten 12 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.

Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

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Licht aus an Denkmälern!

Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Die Verordnung schreibt für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft nicht vor, dass zum Beispiel in Büros die Raumtemperaturen verringert werden müssen – es werde aber ermöglicht, dass Arbeitgeber auch im gewerblichen Bereich rechtssicher weniger heizen dürfen und Gelegenheit haben, dem Beispiel der öffentlichen Hand zu folgen. Dies sei Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung.

Auch im privaten Bereich beziehungsweise im Gewerbe ändert sich manches: Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt. Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.

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Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

Auf den Straßen wird es dunkler

Leuchtreklame und Werbetafeln werden von 22.00 Uhr abends bis 16.00 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist wie etwa an Bahnunterführungen. Der Gedanke dahinter: Weil es tagsüber ohnehin hell ist, soll die Beleuchtung erst am Nachmittag wieder für sechs Stunden eingeschaltet werden dürfen.

Ladentüren oder sonstige „Eingangssysteme“ zu beheizten Geschäftsräumen im Einzelhandel dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen – außer das ist für das Offenhalten eines Fluchtwegs erforderlich.