Verbotene SA-Losung
Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke wird angeklagt
Björn Höcke, Thüringens AfD-Vorsitzender, muss wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht.

Das Landgericht Halle habe die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Björn Höcke zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwochmittag mit. Das Gericht eröffnet somit ein Verfahren gegen Höcke.
Er soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf.
Anklage zur Hauptverhandlung gegen Björn Höcke zugelassen
Die Kammer des Landgerichts sei der Auffassung gefolgt und habe die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Verfahren werde vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, teilt der Gerichtssprecher mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai dieses Jahres Anklage gegen Höcke erhoben. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke „die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt“, teilten die Strafverfolger damals mit.
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Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft und beobachtet. Im Erfurter Parlament ist die Fraktion der AfD vollkommen isoliert, alle anderen im Landtag vertretenen Parteien lehnen Bündnisse mit ihr ab. Eine Regierungsbeteiligung der AfD gilt deshalb als extrem unrealistisch.
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