Superstreik bei Bus, Bahn und am Flughafen: DAS sind Ihre Rechte, wenn Sie gestrandet sind!
Reisende müssen wichtige Dinge beachten, wenn sie irgendwo an einem Bahnhof oder Flughafen festhängen.

Ob per Bahn, Flugzeug oder Schiff – der Superstreiktag wird am Montag etliche Reisepläne durcheinanderwirbeln. Wer kann, nimmt einen Bus statt den Zug. Oder man ist von der Airline schon umgebucht worden. Doch was können Reisende tun, die trotz alledem streikbedingt an einem Bahnhof stranden oder nicht wie geplant in die Heimat fliegen können, weil dort die Flughäfen den Betrieb eingestellt haben?
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Grundsätzlich gilt: Auch bei einem Streik können Betroffene Entschädigung fordern. DAS sind Ihre Rechte:
Die Unternehmen sind auch bei Warnstreiks in der Pflicht, ihre Kunden entweder auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie irgendwo unterkommen. Die Bahn etwa löse das oft mit Taxifahrten zum Ziel, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
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Im Taxi ans Ziel
Zu später Stunde haben Bahnkunden in bestimmten Fällen auch das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.
Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.
Wichtig ist immer: Sammeln Sie Belege, bevor Sie die Reise abbrechen oder sich nach Alternativen umsehen. Dokumentieren Sie den Zugausfall. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeiters. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.
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Wer aufs Auto umsteigt, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung
Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann. Achtung: Wer auf das eigene Auto umsteigt, kann sich dagegen die Kosten, die durch die Nutzung eines Autos entstehen, nicht erstatten lassen.
Zugausfälle unbedingt dokumentieren und Belege aufheben
Bekommt man am Bahnhof niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen. Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechteformular des Eisenbahnunternehmens können Sie anschließend im Internet oder in einem Servicecenter Ihres Bahnunternehmens die Reise reklamieren.
Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kundenkonto auf bahn.de oder über die DB-Navigator-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechteformular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden.
Was können Passagiere tun, die am Flughafen festsitzen?
Wer an einem Flughafen festsitzt, weil zum Beispiel der Flieger in Richtung Deutschland nicht abhebt, kann bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Airline die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken einfordern, informiert das Fluggastrechteportal Airhelp. Außerdem müsse die Fluggesellschaft es einem dann möglich machen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu senden.
Bei streikbedingten Annullierungen kann man auf eine alternative Beförderung pochen. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder in den nächsten Tagen stattfinde, müsse die Airline Passagiere in einem Hotel unterbringen und die Fahrten dorthin und zurück organisieren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern.
Bei Flugverzicht gibt’s innerhalb von sieben Tagen den Ticketpreis zurück
Weigert sich das Unternehmen oder ist es für Sie nicht zu erreichen, können Sie sich selbst um eine angemessene Versorgung und Unterkunft kümmern. Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen auf jeden Fall gut auf. Die Kosten für Betreuungsleistungen können Sie von der Airline zurückfordern.
Sie können auf den Flug verzichten und die Erstattung des Flugpreises fordern. Die Fluggesellschaft muss den Flugpreis dann innerhalb von sieben Tagen erstatten. Eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Fluggäste möglich. Sie müssen sich dann selbst um einen anderen Flug oder eine Fahrt in den Urlaub oder nach Hause kümmern.