Streik am Montag: Beschwerden über ausgefallene Züge und volle Straßen bitte an die Arbeitgeber!
Wenn es zu Streiks kommt, dürfen wir uns über die Folgen beklagen, findet unser Autor. Aber wir sollte dabei Stellung beziehen.

Es kann am Montag ziemlich ungemütlich werden, wenn bei der Bahn, bei den Flughäfen, bei der Autobahngesellschaft und auch bei wichtigen Binnenschifffahrts-Schleusen gestreikt wird. Darüber dürfen wir uns natürlich aufregen – aber bitte in die richtige Richtung.
Streik am Montag: Wem gilt unsere Solidarität?
Denn die Arbeitnehmer, die da am Montag auf die Straße gehen und ihre Arbeit niederlegen, tun das nicht, um uns Bürger zu ärgern. Viel mehr sind sie selbst Menschen, die in Zeiten einer starken Inflation dafür streiten, angemessen bezahlt zu werden, um sich und ihre Familien zu versorgen.
Bedürfen diese Menschen denn dabei nicht – unabhängig von der Schwierigkeit am Montag von A nach B zu kommen – unserer Solidarität? Würden wir uns als Arbeitnehmer nicht auch wünschen, unterstützt zu werden, wenn wir um bessere Bezahlung kämpfen?
Natürlich sind Streiks unbequem. Doch das müssen Sie auch sein. Schließlich sollen Sie den Arbeitgeber, der in der direkten Verhandlung mit einzelnen Arbeitnehmern stets am längeren Hebel sitzt, zum (Ver-)Handeln bewegen.
Es gibt gute Gründe, sich über die Folgen eines Streiks zu beschweren: Wenn der lang ersehnte Urlaub beispielsweise einen Tag später starten muss, man wegen ausgefallener Züge oder überfüllter Straßen zu spät zur Arbeit, zum Sportverein oder zum Treffen mit Freunden.
Über Streik-Folgen beschweren: Wir können eine Seite wählen
Doch wer sich beschwert, hat dabei die Möglichkeit, Stellung zu beziehen: Beschwere ich mich über den Streik, bei dem Menschen wie Sie und ich, um bessere Löhne kämpfen, oder beschwere ich mich über Arbeitgeber, die wenig Verständnis für die Anliegen ihrer Arbeitnehmer aufbringen?
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Denn die öffentliche Meinung ist immer auch mitentscheidend für den Erfolg eines Arbeitskampfes. Der ist weiterhin der größte Hebel, den Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern haben. Und wir haben die Wahl, ob wir ihn abbrechen oder verlängern.