Finanzen : Stiftung Warentest: Basiskonto ist oft zu teuer
Alle Menschen in Deutschland haben seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, aber die Banken verlangen häufig hohe Gebühren.

Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto laut Stiftung Warentest meist viel mehr als ein Gehalts- oder Rentenempfänger. Die Kontoführung in einer Filiale der teuersten Bank kostet über 300 Euro im Jahr, wie ein Test der Zeitschrift zeigte. Sie verglich die Kontoführung für Basiskonten bei 128 Banken und 203 Kontomodellen.
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Alle Menschen, auch die ohne geregeltes Einkommen – zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose und Geflüchtete – haben seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Alle Banken sind seitdem verpflichtet, Basiskonten anzubieten. Dies soll vor allem Ein- und Auszahlungen, Lastschriftzahlungen, Überweisungen und das Benutzen von Zahlungskarten ermöglichen. Doch die Kunden zahlen den Ergebnissen zufolge nicht nur besonders viel, sondern teilweise sogar mehr als beim Vorgänger-Test des Magazins vor zwei Jahren.
Teuerstes Konto im Test kostet 313 Euro
Für die Kontoführung durch eine Filiale gibt es demnach keine Gratis-Basiskonten mehr. Bei insgesamt 38 Banken müssen zahlungsschwache Kunden weniger als 100 Euro im Jahr zahlen. Das teuerste Basiskonto im Test hat die Sparkasse Nürnberg, hier kostet das Basiskonto Individual rund 313 Euro bei einer sogenannten Filialkontoführung und rund 210 Euro bei einer Onlinekontoführung. Sie hat laut Stiftung Warentest aber noch zwei günstigere Basiskonten als Alternative.
Online geführte Basiskonten gibt's kostenlos
Günstig sind die Basiskonten der Sparda Südwest mit 12 Euro pro Jahr und der PSD RheinNeckarSaar mit 30 Euro pro Jahr. Wer das Basiskonto online führt, bekommt es bei der Bank im Bistum Essen, der Consorsbank, der DKB, der ING, der Oldenburgische Landesbank und der Sparda Südwest kostenlos. Bei den anderen Banken ist das Onlinekonto oft günstiger, als wenn Sie es in der Filiale führen.
Banken würden den hohen Preis meist mit einem Mehraufwand für Beratung und Eröffnung im Vergleich zum herkömmlichen Girokonto begründen, hieß es. Der Bundesgerichtshof hatte aber am 30. Juni dieses Jahr gegen die Deutsche Bank geurteilt: Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos seien zu hoch und damit unwirksam.
Verbraucherzentrale war für Neuregelung
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hatte damals eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Das derzeitige Gesetz lasse den Banken zu viel Spielraum. Der Anspruch, finanziell schwächeren Verbrauchern Basiskonten unentgeltlich oder zu einem angemessen Entgelt zur Verfügung zu stellen, müsse „klarer und deutlicher verankert werden“. Die Grünen forderten, das Basiskonto müsse immer das preisgünstige Konto einer Bank sein. Die Linke sprach sich für einen Rechtsanspruch auf ein kostenfreies Girokonto aus.
Ablehnen darf eine Bank den Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos nur in seltenen Fällen, zum Beispiel, weil der Kunde bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland nutzt. Wegen einer schlechten Schufa-Auskunft oder einer laufenden Pfändung darf das Geldinstitut die Kontoeröffnung nicht ablehnen.