Nach Gas und Wärme
Steuerzahler abgezockt? Jetzt werden Stromversorger vom Kartellamt durchleuchtet
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen eine zweistellige Zahl von Unternehmen, die mutmaßlich zu viel Preisbremsen-Geld kassiert haben

Nach Erdgas- und Fernwärme-Anbietern fühlt das Bundeskartellamt nun auch Stromversorgern auf den Zahn und geht der Frage nach, ob sie zu viel Geld vom Staat haben wollten. Es seien Prüfverfahren eingeleitet worden, die eine zweistellige Zahl von Unternehmen betreffe, teilte die Bonner Behörde am Donnerstag mit.
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Es geht um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne, Stadtwerke, Regionalversorger, Discounter und Ökoenergie-Anbieter. Sie waren in einer Analyse von Antrags- und Meldedaten als auffällig eingestuft worden. Die Firmen werden nun zur Entwicklung von Preisen und Kosten befragt.
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Die Unternehmen, die unter die Lupe genommen werden, repräsentierten etwa ein Fünftel der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Hinzu kommen Prüfungen von Versorgern, die Großabnehmer mit Verbräuchen über 30.000 kWh pro Jahr beliefert haben.
Nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 war Deutschlands Energiebranche unter Druck geraten. Die Preise stiegen deutlich. Der Bund führte mit Steuergeldern eine Energiepreisbremse ein, um die Kosten für Verbraucher begrenzen: Die Preise wurden gedeckelt, dafür bekamen Energiefirmen Anspruch auf Entlastungszahlungen.
Hierbei könnten die Firmen, die das Kartellamt unter die Lupe nimmt, zu hohe Kosten angesetzt und somit zu viel Geld aus der Staatskasse verlangt haben.
12.000 Daten vom Kartellamt überprüft
Den eingeleiteten Strom-Verfahren vorausgegangen war eine Analyse sämtlicher rund 12.000 Antrags- und Meldedaten der Monate Januar 2023 bis Mai 2023 durch das Bundeskartellamt. Die Daten waren von Seiten der vier Strom-Übertragungsnetzbetreiber übermittelt worden, welche für den Staat die Abwicklung übernommen hatten.
Sollte die Behörde Verstöße feststellen, müssen die Unternehmen das Geld zurückzahlen. Auch Geldbußen sind möglich. Bereits Anfang Mai hatte das Kartellamt ähnliche Verfahren in der Gasbranche eingeleitet, Mitte Mai folgten Fernwärme-Anbieter.
Der Branchenverband BDEW bezeichnete es als „gut und richtig“, dass die Umsetzung der Preisbremsen überprüft werde. Preiserhöhungen allein seien aber kein Hinweis auf einen Missbrauch. Im vergangenen Jahr seien die Strompreise auf einem historischen Hoch gewesen, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae.
Versorgerverband lobt seine Mitglieder
Wegen der langfristigen Beschaffungskosten vieler Versorger wirkten sich diese teilweise mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus. „Energieversorger müssen in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben“, sagte Andreae. Andernfalls wären die Firmen in ihrer Liquidität gefährdet. Auf deutsch: Sie hätten kein Geld mehr.
Die Verbandschefin wies darauf hin, dass die Energieversorger mit erheblichem Aufwand die staatlich gesetzte Preisbremse bei Millionen Kunden in kürzester Zeit umgesetzt haben. Die Unternehmen hätten die Abwicklung zugewiesen bekommen, weil der Staat keine rechtssichere und praktikable Grundlage für Auszahlungen habe. „Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben diese immens aufwendige Umsetzung im Sinne eines gesellschaftlichen Beitrags in einer Phase höchster Energiepreise und gesellschaftlicher Verunsicherung übernommen.“