Heimarbeit lieber mit dicken Socken : Steuererleichterung für Homeoffice - auch, weil Heizkosten steigen
Wohnungen müssen auch mehr geputzt werden, wenn daheim gearbeitet wird

Foto: imago images/Hans Lucas
Berlin - Homeoffice - der Begriff ist inzwischen allgemein geläufig. Weniger geläufig dürfte sein, dass Heimarbeit mehr Folgen hat als Rückenschmerzen, wenn man daheim keinen guten Bürostuhl hat. Das Arbeiten zu Hause führt zu höheren Kosten und mehr Schmutz. Mindestens für die Kosten soll es eine kleine Entlastung vom Finanzamt geben.
Das Vergleichsportal Verivox hat ausgerechnet, dass bei 120 Tagen Heimarbeit über den Winter bei einem Musterhaushalt etwa vier Prozent höhere Heizkosten entstehen, wenn man es tagsüber 21 statt 18 Grad warm haben will.
Bei einer Gasheizung mit bislang 1122 Euro Kosten für angenommene 20.000 Kilowattstunden würde das 45 Euro mehr bedeuten (plus 93 Euro wegen der CO2-Abgabe von 2021 an). Bei einer Ölheizung mit bislang 2200 Litern Verbrauch läge der Anstieg laut Verivox bei 33 auf 861 Euro. Die Firma rät mittelbar zu Pullover und dicken Socken statt zu aufgedrehter Heizung.
Die Arbeit in der Wohnung sorgt im Verein mit weniger Restaurantbesuchen und Einschränkungen bei der Kinderbetreuung außer Haus auch dafür, dass mehr geputzt und abgewaschen werden muss, fand das Meinungsforschungsinstitut Forsa bei einer Umfrage für die Minijob-Zentrale heraus. Den meisten Befragten geht das auf die Nerven, allerdings fanden neun Prozent - und vorwiegend Männer - heraus, dass Hausarbeit Spaß machen kann. Das sollten sich die Frauen merken ...
Der Bund kann bei Hausarbeit nicht helfen, aber bei den Kosten. Union und SPD haben vereinbart, dass Berufstätige pro Tag im Homeoffice 5 Euro bei der Steuer geltend machen dürfen, nach SPD-Schilderung für höchstens 100 Arbeitstage und maximal 500 Euro, nach CDU-Darstellung für 120 Arbeitstage beziehungsweise 600 Euro.
Das würde bei 600 Euro im Beispiel, dass jemand 60.000 Euro brutto im Jahr verdient, eine Reduzierung der Steuer um etwa 300 Euro bedeuten. Für viele Pendler, die nicht mehr ins Büro fahren, wäre das jedoch ein Nullsummenspiel, weil sie nicht gleichzeitig die Fahrt zur Arbeit steuerlich geltend machen können.
Damit die Steuererleichterung wirkt, dürfte sie nicht in die Werbungskosten-Pauschale einfließen – sonst profitieren nur die, bei denen die ansetzbaren Werbungskosten über 1000 Euro liegen.