2019 versuchte Andreas Scheuer (CSU) im Bundestag, sich gegen Versagens-Vorwürfe bei der gescheiterten Einführung einer Pkw-Maut zu rechtfertigen.
2019 versuchte Andreas Scheuer (CSU) im Bundestag, sich gegen Versagens-Vorwürfe bei der gescheiterten Einführung einer Pkw-Maut zu rechtfertigen. dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten und früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seinen damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz. Der Verdacht: Uneidliche Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss, der sich mit dem Maut-Debakel von 2019 befasste.

Dem Verfahren lägen mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen zugrunde, teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Es besteht der Anfangsverdacht (...) dass die Beschuldigten bei ihren zeugenschaftlichen Vernehmungen vor dem Untersuchungsausschuss bewusst wahrheitswidrig ausgesagt haben, nach ihrer Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums ‚Paspagon‘ zur Verschiebung des Vertragsabschlusses auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben.“

Man habe Bundestagspräsidentin Bärbel Bas informiert, dass man ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer plane, denn (noch) genießt er als Abgeordneter Immunität.

Mit den erforderlichen polizeilichen Ermittlungen wurde das Landeskriminalamt der Polizei Berlin beauftragt.

Im Kern geht es darum, ob  Manager der potenziellen Mautbetreiber Scheuer und Schulz im November 2018 angeboten haben, mit der Unterzeichnung des Vertrags zu warten, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine österreichische Klage gegen die Pkw-Maut entschieden hat.

Scheuer bestritt das im Untersuchungsausschuss und bis heute. Schulz erklärte bei der Ausschusssitzung am 1. Oktober 2020, er könne sich nicht an so ein Angebot erinnern, wollte aber nicht vollkommen ausschließen, dass es das gegeben habe. Diese Diskrepanz der Aussagen soll zu den Ermittlungen geführt haben.

Am Ende wurde damals jedenfalls der Vertrag kurz vor dem Jahreswechsel 2018 unterschrieben. Um bald darauf Makulatur zu werden, weil der EuGH im Juni 2019 erklärte, die Maut verstoße gegen EU-Recht, weil sie Ausländer benachteiligte.

Das Betreiberkonsortium verlangte daraufhin Schadenersatz in Höhe von 560 Millionen Euro. Wie der Spiegel berichtet, soll ein Schiedsgericht entschieden haben, die Firmen Eventim und Kapsch hätten Anspruch auf Schadenersatz, in einer zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde über die Höhe entschieden.