Strafanzeigen gegen CSU-Politiker

Staatsanwalt musste Wahlkampfrede prüfen: Die Söder-Scherz ging richtig schief!

Die flapsigen Bemerkungen des CSU-Chefs sorgten für einige Aufregung.  

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Markus Söder (CSU): Vorwürfe nach Wahlkampfrede. 
Markus Söder (CSU): Vorwürfe nach Wahlkampfrede. dpa/Sven Hoppe

Wahlkampf ist ein Marathon. So langsam sind die Teilnehmer mit ihren Kräften am Ende. Das spürt man. Und wenn die Kondition nachlässt, kann der Endspurt auch schon mal schiefgehen. 

Das ist jetzt offenbar CSU-Chef Markus Söder passiert. Besonders locker sollte seine letzte große Wahlkampfrede in Schweinfurt ausfallen. Jetzt könnte ihm eine flapsige Bemerkung mächtig Ärger einhandeln. Sogar die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit dem Fall. 

Was war passiert? In seiner Heimat Franken spulte der Politiker zunächst sein Programm professionell runter. Söder in der vertrauten Heimat. Söder in Hochform. So schien es. Dann aber fiel der fatale Satz. 

Markus Söder: Dieser Satz sorgt jetzt für Ärger

Als der Fast-Kanzlerkandidat in seiner Rede auf das Thema unentschlossene Wähler zu sprechen kommt, sagt er zu den CSU-Anhängern: „Fragen Sie alle: ‚Was möchtest du denn wählen?‘ Und wenn diejenigen sagen: ‚CSU‘, sagen Sie: ‚Sofort mit zum Wählen!‘“ Wenn man allerdings auf Bekannte treffe, die bei ihrer Wahl-Vorliebe noch zögerten, solle man dem einfach mit „Gute Idee, lassen Sie sich noch 'ne Woche Zeit, die Wahl ist erst nächste Woche“ begegnen. 

Was bedeutet das? Genau genommen hat Söder damit dazu aufgerufen, falsche Information zur Wahl zu verbreiten. Das könnte auch als Wahlmanipulation gewertet werden. Das ist laut Gesetz illegal – und strafbar. Auch wenn Söder seine Sätze vermutlich als Scherz gemeint hat, bleibt seine Aussage doch schwierig.

Markus Söder: Nach seinem Auftritt in Schweinfurt gingen mehrere Strafanzeigen ein.  
Markus Söder: Nach seinem Auftritt in Schweinfurt gingen mehrere Strafanzeigen ein. dpa/Peter Kneffel

Das sagt die Staatsanwaltschaft

So dauerte es auch nach der Wahlkampfveranstaltung nicht lange, bis bei der Polizei in Schweinfurt gleich mehrere Strafanzeigen eingingen. Die Behörden prüften die Anzeigen.

Die Anzeigenerstatter sahen einen Aufruf zur Wählertäuschung. Die Staatsanwaltschaft teilte dagegen am Abend mit: „Nach Prüfung eines Mitschnitts der Rede liegt kein Anfangsverdacht vor, weder bezüglich einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten noch einer Wählertäuschung. Und weiter: „Die Äußerung erweckt erkennbar nicht den Eindruck der Ernsthaftigkeit. Sie war für sich genommen und nach den Gesamtumständen als Scherz zu verstehen.“  

Da hat Markus Söder also noch mal Glück gehabt. Seinem CDU-Parteifreund und Kanzlerkandidaten Armin Laschet hat der CSU-Chef mit dem Scherz aber wohl keinen Gefallen getan.