Christine Lambrecht (SPD) wollte Parteigenossin regelwidrig befördern.
Christine Lambrecht (SPD) wollte Parteigenossin regelwidrig befördern. dpa

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Ernennung der neuen Vizepräsidentin des in München ansässigen Bundesfinanzhofs gestoppt. Die frühere Bundesregierung habe die dafür vorgesehenen Anke Morsch (SPD)  zu Unrecht den Vorzug gegeben. Das Bundesjustizministerium, damals von der heutigen Verteidigungsministerin  Christine Lambrecht (auch SPD) geführt, habe drei  besser qualifizierte Bewerber bei der Auswahl übergangen.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts, gegen die der Bund Beschwerde eingelegt hatte. Rechtsmittel sind nicht möglich.

Morsch war früher Justiz-Staatssekretärin im Saarland und führt jetzt das dortige Finanzgericht. Ihre Auswahl für das  höchste deutsche Finanzgericht war von Beginn an umstritten. Die Präsidenten der Bundesgerichte, der Deutsche Richterbund und der Richterverein am Bundesfinanzhof hatten das Vorgehen angegriffen. „Zu kritisieren ist, dass die Bundesjustizministerin etablierte und transparente Verfahrensregeln ohne überzeugenden Grund kurzerhand über Bord geworfen hat“, erklärte beispielsweise der Richterbund.

Sie stellten deutlich die Frage, ob das Bundesjustizministerium politisch genehme Kandidatinnen und Kandidaten auf Führungsposten hievt, die fachlich die Anforderungen nicht erfüllen. In den Auswahlkriterien ist eigentlich vorgesehen, dass Bewerber für Führungsstellen an den Bundesgerichten in der Regel fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht haben sollen. Doch Morsch erfüllt dieses Kriterium nicht.