Die Corona-App. (Symbolbild)
Die Corona-App. (Symbolbild) Imago/Thomas Dinges

Die Menschen in Deutschland sollen nach dem erhofften Rückgang der dritten Corona-Welle auch mit Hilfe von Testergebnissen auf dem Smartphone einkaufen oder zu Veranstaltungen gehen können. „Wir wollen es im Laufe des Aprils schaffen, dass die Testergebnisse dann auch auf der Corona-Warnapp gespeichert werden können und zur Verfügung stehen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in Berlin bei der Eröffnung einer neuen Station für kostenlose Bürgertests. „Dafür braucht es Schnittstellen, dafür müssen wir die Systeme vernetzen.“

Man brauche die Testergebnisse ja dann möglicherweise, „wenn wir testgestützt öffnen: für den Einzelhandel, für die Außengastronomie, für Theater oder auch Fußballspiele“, sagte Spahn. „Dafür ist diese digitale Anbindung.“ Spahn sagte: „Das ist der Teil, der kommt, wenn wir diese dritte Welle gebrochen haben.“

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Nach dem Brechen der Welle auch mit Hilfe der geplanten Bundes-Notbremse könne eine Perspektive gegeben werden. „Seit dem 8. März übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen Test pro Woche.“ Mittlerweile gebe es mindestens 15.000 Teststationen in Deutschland.

„Der Test ist kein Freischein“, betonte der Minister zugleich. Er „gibt zusätzliche Sicherheit, aber keine hundertprozentige.“ Sehr wichtig sei, „dass auch trotz oder mit Test die Regeln – Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, etwa eben im Einzelhandel – auch weiterhin zählen“.

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Zugleich mache das Impfen Fortschritte. „Wir werden heute im Laufe des Tages 20 Prozent der Deutschen erreichen – dass also jeder fünfte Deutsche mindestens einmal geimpft worden ist. Aber das reicht noch nicht, um die Welle zu brechen.“

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) denkt schon ein bisschen weiter. Die Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge erklärte: „Der DAV plädiert dafür, die Grundrechtseinschränkungen von Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, schrittweise wieder zurückzudrehen und ihnen ihre Freiheitsrechte zurückzugeben. Sind geimpfte Menschen nicht mehr ansteckend, müssen sie rechtlich mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.“

Entsprechende Formulierungen im Entwurf des neuen Bundes-Infektionsschutzgesetzes seien der richtige Weg. Denn: „Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit und Reisefreiheit sind keine ‚Privilegien‘ oder ‚Sonderrechte‘. Es sind Grundrechte, die der Gesetzgeber nur unter strengen Voraussetzungen einschränken darf.“

Die Einschränkungen hätten keine verfassungsrechtliche Grundlage mehr, weil nach der vollständigen Impfung die Gefahr der Ansteckung nur noch gering sei: Dann könnten die Rechte nicht mehr mit dem Argument des Gesundheitsschutzes begrenzt werden.