Sachsen-Anhalt hat die Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten teilweise aufgehoben.
Sachsen-Anhalt hat die Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten teilweise aufgehoben. Foto: dpa/ Friso Gentsch

Sachsen-Anhalt hat die automatisch verpflichtende Quarantänepflicht für bestimmte Reisende aus ausländischen Corona-Risikogebieten aufgehoben. Seit Freitag gelten Ausnahmen für Menschen, die nachweisen können, dass sie „mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen haben“. Das teilte das Landessozialministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit.

Auch Menschen, die nachweislich vor mindestens drei Wochen und vor maximal sechs Monaten mit Covid-19 infiziert waren, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen. Das Bundesland unter Führung des CDU-Politikers Reiner Haseloff beruft sich dabei nach eigenen Angaben auf die neue Musterquarantäneverordnung des Bundes. Reiner Haseloff ist nicht nur Ministerpräsident, sondern seit 1. November 2020 auch Präsident des Bundesrates.

Laut Bundesgesundheitsministerium ist die besagte Musterquarantäneverordnung des Bundes noch nicht beschlossen. Sie sei derzeit „noch Gegenstand von regierungsinternen Beratungen“, sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem epd. Zum Inhalt der Verordnung wollte er sich nicht äußern.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, das ebenfalls zuständig für die Musterverordnung ist, betonte die Haltung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Demnach soll es keine „Privilegien“ für Geimpfte und damit auch keine „Impfpflicht durch die Hintertür“ geben.

Die derzeit diskutierte Musterquarantäneverordnung, die eine Testpflicht und Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten vorsieht, sieht laut epd-Informationen Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vor. Nicht nur in Sachsen-Anhalt wurde das Dokument offenbar nicht als Entwurf, sondern als bereits geltend verstanden. So kritisierte Niedersachsen die Regelungen und erklärte am Freitag, die Ausnahmen nicht umzusetzen.

Das Sozialministerium in Baden-Württemberg teilte auf Anfrage mit, bei der Quarantäne für Reiserückkehrer keine Ausnahmen für Geimpfte zu machen, weil es noch wenige gebe und nicht geklärt sei, ob sie dennoch infektiös sein könnten. Das Bundesland sieht aber eine Ausnahme vor für diejenigen, die im vergangenen halben Jahr eine Infektion durchgemacht haben.