Welche Bescheinigung brauche ich?
So kommen Eltern ans Corona-Kinderkrankengeld
Damit Mütter und Väter kleinerer Kinder für die Betreuung zu Hause bleiben können, bekommen sie nun mehr Kinderkrankentage.

Der fast auf null reduzierte Schul- und Kitabetrieb macht Eltern zu schaffen. Damit Mütter und Väter kleinerer Kinder für die Betreuung zu Hause bleiben können, dürfen sie in diesem Jahr auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen, um zu große Einkommenseinbußen zu verhindern.
Kinderkrankentage verdoppelt
Der Bundestag beschloss am Donnerstag wegen der Corona-Krise, die Zahl der Krankentage pro Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Im Bundesrat ist am Montag eine Sondersitzung geplant, um die Gesetzesänderung abschließend zu beraten. Die Regelung soll dann rückwirkend zum 5. Januar gelten.
Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Bescheinigung von Schule oder Kita genügt
Nun soll es das Krankengeld auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind, der Zugang eingeschränkt wurde oder Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Alle Krankentage – nicht nur die zusätzlichen – können dafür verwendet werden. Auch wer theoretisch im Homeoffice arbeiten könnte, kann das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Für den Antrag reicht laut Gesetz eine Bescheinigung von der Schule oder Kita, dass der Betrieb eingeschränkt ist. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.
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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach am Donnerstag von einer wichtigen Entlastung in einer belastenden Zeit, warnte aber gleichzeitig davor, Schulen und Kitas zu lange geschlossen zu halten. „Diese Schließung oder starke Einschränkung von Kitas und Schulen, das darf natürlich keine langfristige Option sein.“ Die Situation führe zu großen Belastungen für die Kindergesundheit. Giffey nannte Bewegungsmangel, Übergewicht und Vereinsamung. „Das alles müssen wir im Blick haben, wenn wir über den Januar hinausdenken.“
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Von der Opposition im Bundestag gab es Zustimmung zu der Regelung. Die FDP trage das selbstverständlich mit, sagte Fraktionsvize Michael Theurer. „Die Hilfe muss bei den Schwächsten in der Gesellschaft ankommen.“ Auch die Grünen nennen die Pläne „gut und richtig“. Allerdings kritisierte die Abgeordnete Katharina Dröge, dass unklar bliebe, wie es für Eltern weitergehe, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht seien und die Pandemie noch nicht zu Ende sei.
Für die Krankenkassen wird durch die Regelung mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden, ein erster Zuschuss von 300 Millionen Euro soll bis zum 1. April fließen.
Entschädigung für Arbeitsausfälle
Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig gibt es nicht. Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld bezieht, besteht laut Gesetz in dieser Zeit für beide Elternteile kein Anspruch auf die Entschädigungszahlung.
Seit Mitte Dezember sind die meisten der mehr als 40.000 Schulen und fast 58.000 Kitas in Deutschland entweder komplett geschlossen und es wird nur Notbetreuung angeboten oder es wurde die Anwesenheitspflicht ausgesetzt und Eltern werden gebeten, ihren Nachwuchs zu Hause zu lassen. Für Abschlussklassen, die vor den Prüfungen stehen, gibt es Ausnahmen. Wann die Einrichtungen wieder öffnen können ist unklar. Eine Entspannung der Corona-Lage ist im Moment nicht absehbar.