SIE zweifeln an der pünktlichen Impfpflicht bei Mitarbeitern von Kliniken und Heimen
Eigentlich sollten Beschäftigte vom 16. März an nur noch voll geschützt zu Arbeit erscheinen.

Die Forderungen nach einer Verschiebung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen werden lauter. Das Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infektion genesen sind. Ersatzweise müssen sie ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht.
Die Gesundheitsämter sehen sich mit der Kontrolle jedoch überfordert. Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Rheinischen Post. „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können. Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen.“
Der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, regte eine Fristverlängerung an. „Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impflicht. Allerdings sind wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt.