Shoppen bei Dämmerlicht: Einzelhandel plant reduzierte Beleuchtung und geschlossene Türen
Energie wird zum knappen Gut im Deutschland des Jahres 2022. Besonders im Winter wird gespart werden müssen. Der Einzelhandel

Wenig Gas, knapper Strom – es wird in Deutschland womöglich ungemütlich werden in der kalten Jahreszeit. Auch beim Einkaufen in Läden und Shopping-Malls müssen Kunden mit Sparmaßnahmen rechnen – shoppen bei Dämmerlicht scheint groß im Kommen zu sein.
Denn auch der Einzelhandel in Deutschland will Energie und damit Kosten einsparen: Die Beleuchtung werde reduziert, Türen sollten nicht dauerhaft offenstehen, teilte der Handelsverband Deutschland (HDE) am Montag mit. Und damit bei geschlossenen Ladentüren und verdunkelten Läden möglichst niemand an den Geschäften vorbeiläuft, sollen jetzt Plakate geklebt werden und davon künden, dass man hier trotz Energiekrise geshoppt werden könne: „Türen zu, Geschäft offen“ heißt die Aktion, mit der um die Aufmerksamkeit der Kunden geworben werden soll. Ob die Plakate beleuchtet werden dürfen, wurde nicht mitgeteilt. Es bleibt also spannend ...
Händler können die Plakate laut Verband herunterladen und selbst ausdrucken. Sie können sie auch beim HDE bestellen oder bei einigen Landesverbänden auch abholen.
Verdunkelung: Schaufenster dürfen nachts nichts beleuchtet sein
Am 1. September soll die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung in Kraft treten. Laut Entwurf der Verordnung ist dem Einzelhandel dann vorgeschrieben, Türen und Fenster nicht dauerhaft offenstehen zu lassen. Schaufenster dürfen demnach von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens nicht beleuchtet werden.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bekräftigte am Montag nochmals, dass Deutschland einen „sehr kritischen Winter vor der Nase“ habe. In einer politischen und gesellschaftlichen Kraftanstrengung müsse Energie eingespart werden. „Wir müssen uns alle unterhaken und richtig anstrengen.“
Die Energieeinsparverordnung sei „auf den letzten Metern“. Habeck nannte daraus die Vorgabe, dass die Schaufensterbeleuchtung nachts ausgeschaltet werden muss. Öffentliche Gebäude würden nicht mehr beleuchtet, Denkmäler nicht mehr angestrahlt. Private Pools dürften nicht mehr beheizt werden. Das Kabinett will die Verordnung Medienberichten zufolge am Mittwoch beschließen.