Soldaten auf einem Appellplatz hinter Maschinengewehren
Soldaten auf einem Appellplatz hinter Maschinengewehren dpa/Kay Nietfeld

Die Entgleisungen auf einer Bundeswehr-Party in Litauen haben nun personelle Konsequenzen. Die Militärführung hat nach den internen Übergriffen beim Nato-Einsatz in Litauen im April zwei Soldaten entlassen. Gegen fünf weitere Männer liefen bei einer Wehrdisziplinaranwaltschaft noch Vorermittlungen zu einem gerichtlichen Disziplinarverfahren, wie ein Sprecher des Heeres am Freitag auf Anfrage mitteilte.

Soldat soll versucht haben, seinen Penis einem Kameraden in den Mund zu schieben

Im Juni hatten Straftaten wie sexuelle Nötigung und Beleidigung mit rassistischem Hintergrund für Schlagzeilen gesorgt. Bei einer Party im April in einem Hotel sollen auch rechtsradikale und antisemitische Lieder gesungen worden sein. Die Party soll nach exzessivem Alkohol-Konsum aus dem Ruder gelaufen sein. Unter anderem soll ein Soldat versucht haben, seinen Penis einem volltrunkenen Kameraden in den Mund zu stecken.

Lesen Sie auch: Karl Lauterbach: Der Gesundheitsminister ist auch Talkshow-King >>

Die Beschuldigten wurden abgezogen, inzwischen hat das ganze deutsche Kontingent turnusgemäß gewechselt. Der Zug des Panzergrenadierlehrbataillons 92 aus Münster (Niedersachsen) soll bis zum kommenden Jahr reorganisiert werden.

Dienstpflichten schuldhaft verletzt

Bei drei der insgesamt zwölf beschuldigten Soldaten haben sich die Vorwürfe nach Angaben des Heeres nicht bestätigt. Die strafrechtlichen sowie disziplinaren Ermittlungen wurden eingestellt. Gegen zwei Soldaten seien im einfachen Disziplinarverfahren jeweils Disziplinarmaßnahmen verhängt worden.

Lesen Sie auch: Irre Corona-Leugner-Demo in Bielefeld: Chaos, Festnahmen und mittendrin ein jubelnder Busfahrer >>

Die zwei vorzeitigen Entlassungen erfolgten nach Paragraf 55 des Soldatengesetzes. Dieser greift bei Zeitsoldaten in den ersten vier Dienstjahren, wenn Dienstpflichten schuldhaft verletzt oder ein Verbleiben in Dienst die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würden.