Darauf müssen wir uns gefasst machen

Schulschließungen, Ausgangssperren – diese Corona-Verbote stehen in Merkels Notbremsen-Gesetz

Entwurf für verschärftes Gesetz schreibt auch Laden- und Schulschließungen vor.

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Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Corona-Notbremse per Gesetz ziehen. 
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Corona-Notbremse per Gesetz ziehen. Foto: dpa/Michael Kappeler

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie drückt Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aufs Gas: In einem Entwurf für ein Notbremse-Gesetz hat die Bundesregierung ihre Pläne für bundesweit einheitliche Corona-Schutzmaßnahmen in Gebieten mit hohen Infektionszahlen konkretisiert, wie Spiegel berichtet.

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Die Maßnahmen sollen greifen, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner hat. Ist er drei aufeinanderfolgende Tage wieder unter 100, wird die Notbremse deaktiviert.

Und das steht im Merkel-Entwurf:
  • Private Zusammenkünfte werden pro Tag auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt. Es dürfen sich insgesamt nicht mehr als fünf Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen.
  • Von 21 Uhr bis 5 Uhr soll eine Ausgangssperre gelten. Ausnahmen: medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  • Restaurants, Cafés und Betriebskantinen müssen geschlossen bleiben. Die Ausgabe und Lieferung von Speisen bleibt aber erlaubt.
  • Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Freizeitparks, Diskotheken oder Saunas bleiben geschlossen. Auch Zoos, Theater, Opern, Kinos und Museen müssen schließen.
  • Arbeitgeber sollen, so immer möglich, Homeoffice ermöglichen.
  • Der Präsenzunterricht in Schulen und Universitäten soll verboten werden – allerdings erst aber einer Inzidenz von 200. Unterhalb dieser Schwelle soll Präsenzunterricht möglich sein, wenn alle Teilnehmer einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 36 Stunden ist.
  • Die Öffnung von Ladengeschäften und Handwerksangeboten ist untersagt, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Touristische Übernachtungen sind untersagt.
  • Auch die Ausübung von Sport wird verboten – außer man trainiert allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Profisport darf ohne Zuschauer stattfinden.
  • Unklar ist noch, was für Friseursalons gelten soll. Bleiben sie geöffnet, soll das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht werden.

Lesen Sie dazu auch den KURIER-Kommentar: Das Notbremse-Gesetz trifft wieder nur die, die ohnehin seit Monaten im Lockdown stecken >>

Mit der geplanten Gesetzesänderung, die im Eilverfahren durch Kabinett und Parlament beschlossen werden soll, zieht der Bund mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung an sich. „Damit werden dem Bund zusätzlich dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“, heißt es in der Vorlage. Das Gesetz könnte am Dienstag im Kabinett beschlossen werden, muss dann noch im Bundestag und auf einer Sondersitzung des Bundesrats abgesegnet werden.