Arbeiten und nebenbei die Kinder betreuen? Für viele Eltern ist das so gut wie unmöglich.
Arbeiten und nebenbei die Kinder betreuen? Für viele Eltern ist das so gut wie unmöglich. Foto: imago images/Mareen Fischinger

 

Kleinkinder betreuen, wenn Videokonferenzen anstehen? Viertklässler unterrichten und nebenbei eine Präsentation vorbereiten? Wer das schon mal versucht hat, weiß: Arbeiten und gleichzeitig den Kindern gerecht werden, ist so gut wie unmöglich. Diese Erkenntnis hat sich inzwischen auch beim Gesetzgeber durchgesetzt: Galt das Nebeneinander von Homeoffice und Betreuungsarbeit in der ersten Phase der Pandemie noch als zumutbar, hat die Bundesregierung nun ein Gesetz beschlossen, das auch Eltern entlasten soll, die zu Hause arbeiten können oder müssen. Der Bundestag hat bereits zugestimmt, mit der Zustimmung im Bundesrat wird am Montag gerechnet.

Was ist neu?

Im Jahr 2021 können Eltern pro Kind und Elternteil mehr sogenannte Kinderkrankengeldtage beantragen, nämlich 20 statt wie bisher zehn. Bei mehreren Kindern gilt eine Obergrenze von 45 Tagen. Auch bei alleinerziehenden Eltern verdoppelt sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld, sie bekommen 40 statt 20 Tage (maximal 90 Tage bei mehreren Kindern). Dabei stehen den Eltern 90 Prozent ihres Nettolohns zu, höchstens jedoch 112,88 Euro je Kalendertag.

Die Regel gilt, nachdem das Gesetz verabschiedet wurde, rückwirkend ab dem 5. Januar 2021.

Wer kann die Tage beanspruchen?

Der Anspruch gilt nicht wie bisher nur dann, wenn ein Kind krank ist, sondern auch dann, wenn Kinder nicht in die Schule gehen oder in der Kita betreut werden können, weil die Einrichtungen entweder geschlossen sind oder das Betreuungsgebot eingeschränkt wurde. Kinderkrankentage können also ausdrücklich auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Bitte an die Eltern lautet, ihre Kinder möglichst nicht in die Kita zu bringen oder wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben wurde. Auch wenn Eltern theoretisch die Möglichkeit hätten, im Homeoffice zu arbeiten, können sie das neue Kinderkrankengeld beantragen. „Wir können den Eltern nicht sagen, sie sollen ihre Kinder möglichst zu Hause betreuen und ihnen dann kein Angebot machen“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) am Donnerstag.

Wie auch in der bisherigen Regelung gilt auch das neue Gesetz für gesetzlich versicherte Eltern gesetzlich versicherter Kinder. Ist das Kind durch ein Elternteil privat versichert, gilt der Anspruch in der Regel nicht – auch dann nicht, wenn der Elternteil, der das Kind betreuen will, selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Haben Privatversicherte gar keinen Anspruch auf Entschädigungsleistung?

Doch, allerdings nicht über die Kinderkrankengeld-Regelung. Sie können sich auf den Paragrafen 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) berufen. Darin ist bereits eine sogenannte Lohnersatzleistung vorgesehen, wenn die Betreuung der Kinder in Schule oder Kita nicht möglich ist. Allerdings ist darin nur eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettogehalts vorgesehen (bei einer Maximalsumme von 2016 Euro im Monat). Auch sieht das Gesetz vor, dass im Einzelfall bewertet werden muss, ob „im Homeoffice dem Arbeitnehmer zumutbare Betreuung oder Pflege möglich ist“.

Theoretisch steht die Entschädigungsleistung nach Paragraf 56 IfSG natürlich auch gesetzlich versicherten Eltern zu. Wenn ein Elternteil aber Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch nach Paragraf 56 IfSG. Und da beim Kinderkrankengeld 90 statt 67 Prozent des Nettogehalts gezahlt werden, dürfte diese Regelung für gesetzlich Versicherte interessanter sein.

Wie wird das Kinderkrankengeld beantragt?

Beantragung und Abrechnung erfolgen über die Krankenkasse. Normalerweise muss dafür ein Attest des Kinderarztes eingereicht werden. Für die Neuregelung gilt das nicht – das Kind ist ja nicht krank. Stattdessen brauchen die Eltern eine Bescheinigung von Kita oder Schule. Man sei gerade dabei, eine Musterbescheinigung zu erarbeiten, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag. Insgesamt solle der Antrag auf das Kinderkrankengeld „möglichst unbürokratisch“ ablaufen, nähere Informationen will die Bundesregierung in den nächsten Tagen bereitstellen.

Wer bezahlt die Mehrkosten?

Die Kinderkrankengeldtage zahlen die gesetzlichen Krankenkassen, allerdings bekommen sie dafür einen Bundeszuschuss von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich sein werden, hängt davon ab, wie viele Eltern das Kinderkrankengeld beantragen.